22.11.2024
22.11.2024  
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Bundesverfassungsgericht Beschluss16.02.2009

Verfas­sungs­be­schwerde gegen 5,- EUR Bußgeldbescheid wegen Falschparkens ist unzulässigBundes­ver­fas­sungs­gericht verhängt Missbrauchs­gebühr

Weil die Verfas­sungs­be­schwerde gegen einen 5,- EUR Bußgeldbescheid offensichtlich unzulässig war, hat das Bundes­ver­fas­sungs­gericht eine sogenannte Missbrauchs­gebühr gegen den Beschwer­de­führer verhängt.

Im zugrun­de­lie­genden Fall hatte sich der Beschwer­de­führer u. a. gegen eine Gericht­s­ent­scheidung gewandt, die ihn zur Begleichung eines für Falschparken ergangenen Bußgeld­be­scheids in Höhe von 5,- EUR verurteilte. Eine Verletzung seiner Grundrechte hatte der Beschwer­de­führer weder vorgetragen noch war eine solche ersichtlich.

Keine aussichtslosen Verfas­sungs­be­schwerden - Bundes­ver­fas­sungs­gericht soll nicht behindert werden

Die Richter sahen die Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unzulässig an. Ein einsichtiger Beschwer­de­führer hätte dies von Anfang an erkennen müssen, so dass in die Verhängung einer Missbrauchsgebühr in Höhe von 200,- EUR gerechtfertigt sei. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht müsse es nicht hinnehmen, dass es durch für Jedermann erkennbar aussichtslose Verfas­sungs­be­schwerden behindert werde, über grundsätzliche Verfas­sungs­fragen zu entscheiden und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grund­rechts­schutz nur verzögert gewähren könne.

Quelle: ra-online (pt)

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