18.10.2024
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Bundesverfassungsgericht Beschluss04.05.2006

Verfas­sungs­be­schwerde wegen Parkverstoßes: BVerfG verhängt Missbrauchs­gebühr gegen Rechtsanwalt wegen offensichtlich aussichtsloser Verfas­sungs­be­schwerdeVerfas­sungs­be­schwerde wegen Parkverstoßes sollte wohl überlegt sein

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat dem Bevoll­mäch­tigten eines Beschwer­de­führers eine Missbrauchs­gebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt, weil er entgegen einem entsprechenden Hinweis des Gerichts für den Beschwer­de­führer eine offensichtlich aussichtslose Verfas­sungs­be­schwerde eingelegt hat.

Gegenstand der Verfas­sungs­be­schwerde war ein Bußgeld­ver­fahren wegen eines Parkverstoßes.

Zur Begründung führte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht aus, es müsse es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose Verfas­sungs­be­schwerden behindert werde und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grund­rechts­schutz nur verzögert gewähren könne.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/06 des BVerfG vom 18.05.2006

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