21.11.2024
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Bundesverfassungsgericht Beschluss12.09.2005

ZDF muss umstrittenen APPD Wahlwerbespot nicht ungekürzt senden

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts hat die Anträge der „Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands“ (APPD) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der das ZDF verpflichtet werden soll, ihre Wahlwer­be­sendung in ungekürzter Fassung zur Ausstrahlung am 12. September um 21.40 Uhr zuzulassen, abgelehnt.

Die erforderliche Folgenabwägung ergebe, dass die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht überwiegen. Das ZDF hat der Beschwer­de­führerin zugesichert, am 12. September 2005 zur vorgesehenen Zeit einen von ihr überarbeiteten Film zu senden. Die Beschwer­de­führerin habe mithin die Möglichkeit, für sich und ihr Programm zu werben. In Anbetracht dessen erwachse der Beschwer­de­führerin kein ins Gewicht fallender Nachteil, wenn ihre Wahlwer­be­sendung nicht in der ursprünglich beabsichtigten Fassung ausgestrahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 83/05 des BVerfG vom 12.09.2005

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