Dokument-Nr. 6383
Permalink https://urteile.news/
- Wegen einer offensichtlich aussichtslosen Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht gegen einen Rechtsanwalt eine Missbrauchsgebühr verhängtBundesverfassungsgericht, Beschluss24.05.2006, 2 BvR 719/06
- Verfassungsbeschwerde wegen Parkverstoßes: BVerfG verhängt Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt wegen offensichtlich aussichtsloser VerfassungsbeschwerdeBundesverfassungsgericht, Beschluss04.05.2006, 2 BvR 398/06
Bundesverfassungsgericht Beschluss18.06.2008
Rüge ohne jede verfassungsrechtliche Substanz - Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr gegen RechtsanwaltAnrufung des Bundesverfassungsgerichts war erkennbar offensichtlich aussichtslos
Das Bundesverfassungsgericht hat gegen einen Rechtsanwalt eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500,- Euro verhängt, weil dieser eine offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Seine vorgebrachten Rügen seien ohne jede verfassungsrechtliche Substanz, meinte das Bundesverfassungsgericht.
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Gegen ihn war ein Bußgeldbescheid ergangen, weil er den im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlichen Entgeltnachweis für das Jahr 2005 nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht habe. Auf seinen Einspruch hin bestimmte das Amtsgericht Termin zur mündlichen Verhandlung. Dieser Termin wurde auf Antrag des Beschwerdeführers mehrfach verlegt.
Richterin lehnte weitere Terminsverlegung ab
Als sich die Amtsrichterin, nachdem sie mit dem Beschwerdeführer persönlich einen Termin vereinbart hatte, weigerte, den vereinbarten Termin erneut zu verlegen, lehnte der Beschwerdeführer sie wegen Befangenheit ab. Sein Ablehnungsgesuch hatte keinen Erfolg. Da der Beschwerdeführer zu dem festgelegten Verhandlungstermin nicht erschien, verwarf das Amtsgericht seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an und verhängt eine Missbrauchsgebühr
Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Zugleich hat sie dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr von 500 Euro auferlegt, weil die von ihm vorgebrachten Rügen ohne jede verfassungsrechtliche Substanz sind und die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts deshalb für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich aussichtslos war.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 76/2008 des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6383
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.