22.11.2024
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Dokument-Nr. 2530

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Bundesverfassungsgericht Beschluss24.05.2006

Wegen einer offensichtlich aussichtslosen Verfas­sungs­be­schwerde hat das Bundes­ver­fas­sungs­gericht gegen einen Rechtsanwalt eine Missbrauchs­gebühr verhängtAussichtslose Verfas­sungs­be­schwerde behindert die Justiz

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat erneut einem Verfah­rens­be­voll­mäch­tigten eine Missbrauchs­gebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt, weil er für den Beschwer­de­führer eine offensichtlich aussichtslose Verfas­sungs­be­schwerde eingelegt hat.

Der Bevollmächtigte vertritt einen Beschwer­de­führer, der versucht, im Wege eines straf­recht­lichen Rehabi­li­tie­rungs­ver­fahrens die Rückgabe landwirt­schaft­lichen Grundbesitzes zu erreichen, der seinem Vater im Zuge der Bodenreform 1947 entzogen worden ist. In dieser Sache hat er für den Beschwer­de­führer bereits zwei Verfas­sungs­be­schwerden erhoben, die nicht zur Entscheidung angenommen worden sind. Mit dem vorliegenden Verfahren werden der Sachverhalt sowie die stets gleichen Argumente dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht nun zum dritten Mal vorgelegt.

Anderen Bürgern wird der ihnen zukommenden Grund­rechts­schutz verzögert

Zur Begründung für die Verhängung der Missbrauchsgebühr führte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht aus, es müsse nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose Verfas­sungs­be­schwerden behindert werde und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grund­rechts­schutz nur verzögert gewähren könne.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 52/06 des BVerfG vom 14.06.2006

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