18.10.2024
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Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.
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Bundesverfassungsgericht Beschluss20.02.2008

Bundes­ver­fas­sungs­gericht verwirft Beschwerden gegen Bau des Großflughafens Berlin-Schönefeld

Die Verfas­sungs­be­schwerden von Anwohnern gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss für den Flughafenbau Berlin-Brandenburg International in Schönefeld und die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen sind von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Die Beschwer­de­führer haben eine Verletzung ihrer Grundrechte nicht hinreichend dargetan. Insbesondere haben sie nicht aufzeigen können, dass die Planfest­stel­lungs­behörde ihre eigen­tums­recht­lichen Belange nicht in einer dem verfas­sungs­recht­lichen Abwägungsgebot genügenden Weise behandelt hat. Auch hinsichtlich des vom Bundes­ver­wal­tungs­gericht gebilligten Lärmschutz­konzepts des Planfest­stel­lungs­be­schlusses ist eine Grund­rechts­ver­letzung der Beschwer­de­führer nicht erkennbar. Soweit sich die Verfas­sungs­be­schwerde gegen die dem Planfest­stel­lungs­be­schluss zugrunde liegende Stand­or­tent­scheidung wendet, greifen die von den Beschwer­de­führern vorgebrachten Bedenken gegen die Verfas­sungs­mä­ßigkeit der Stand­ort­fest­legung nicht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/08 des BVerfG vom 14.03.2008

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