a) Blind ist ein behinderter Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch ein behinderter Mensch anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als ,02 (1/50) beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind.
b) Eine der Herabsetzung der Sehschärfe auf ,02 (1/50) oder weniger gleich zusetzende Sehbehinderung liegt nach den Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft bei folgenden Fallgruppen vor:
aa) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes [...]
bb) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes [...]
cc) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes [...]
dd) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes [...]
ee) bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich [...]
ff) bei homonymen Hemianopsien [...]
gg) bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien [...]
c) Blind ist auch ein behinderter Mensch mit einem nachgewiesenen vollständigen Ausfall der Sehrinde (Rindenblindheit), nicht aber mit einer visuellen Agnosie oder anderen gnostischen Störungen.
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