18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Karlsruhe Urteil25.06.2009

SG Karlsruhe zu den Voraussetzungen für das Merkzeichen BI im Behin­der­te­n­ausweisSehschärfe darf nicht mehr als ,02 betragen

Das Merkzeichen "Bl" für "blind" im Sinne des Schwer­be­hin­der­ten­rechts kann nur demjenigen erteilt werden, dem das Augenlicht vollständig fehlt, dessen Sehschärfe auf keinem Auge mehr als ,02 (1/50) beträgt oder der an vergleichbar schwerwiegenden Sehbe­ein­träch­ti­gungen (z.B. vollständiger Gesichts­feld­ausfall) leidet. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.

Die 68jährige Klägerin leidet an einer chronischer Atemwegs­er­krankung, Blutzucker, einer arteriellen Verschluss­krankheit beider Beine, Zehenverlust, einer beidseitigen Sehminderung sowie einer seelischen Störung. Nach dem Schwer­be­hin­der­tenrecht ist bei ihr ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt. Zudem sind ihr die Merkzeichen G, aG (gehbehindert und außergewöhnlich gehbehindert) und RF (Rundfunk­ge­büh­ren­be­freiung) zuerkannt. Die Klägerin begehrt darüber hinaus das Vorliegen der Voraussetzungen für das Merkzeichen Bl (Blindheit) festzustellen. Die Behörde hat den Antrag unter Hinweis darauf abgelehnt, die Klägerin sei weder blind noch einem Blinden gleichzustellen.

Selbstständiges Zurechtfinden in unvertrauter Umgebung lässt auf ausreichendes Sehvermögen schließen

Das Sozialgericht hat die von der Klägerin dagegen erhobenen Klage abgewiesen und ausgeführt: Blind im Sinne der Versor­gungs­medizin-Verordnung sei ein behinderte Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehle oder dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als ,02 (1/50) betrage oder bei dem Sehbe­ein­träch­ti­gungen von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beein­träch­tigung gleichzustellen wären. Die Klägerin selbst habe ein Restsehvermögen eingeräumt. Die vom Gericht veranlasste gutachtliche Untersuchung der Klägerin habe für ein Auge ein Sehvermögen von ,20 (1/20) ergeben. Außerdem habe der sachverständige Augenarzt ein beiderseitiges Spiral­ge­sichtsfeld ermittelt und damit einen vollständigen Gesichts­feld­ausfall ausschließen können. Schließlich habe sich die Klägerin auch in der ihr nicht vertrauten Umgebung des Gerichtssaals ohne fremde Hilfe zurecht gefunden, etwa indem sie die Tür beim Verlassen des Saals selbständig geöffnet habe. Dies alles belege ein Blindheit ausschließendes Restsehvermögen der Klägerin.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Karlsruhe vom 25.06.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8217

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI