Dokument-Nr. 1492
Permalink https://urteile.news/
Bundessozialgericht Urteil15.12.2005
Trotz Fahrverbots keine Sperrzeit
Begeht ein Berufskraftfahrer während eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses im Straßenverkehr eine Straftat, so kann der später, nach Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, eintretende Verlust der Fahrerlaubnis, den der Arbeitgeber zum Anlass für eine Kündigung nimmt, nicht mehr als "versicherungswidriges Verhalten" die Verhängung einer Sperrzeit rechtfertigen.
Mit dieser Begründung hat das Bundessozialgericht die Revision der Bundesagentur für Arbeit gegen eine im Ergebnis gleichlautende Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.
Der Kläger war zunächst auf sechs Monate befristet als LKW Fahrer beschäftigt. Während dieser Zeit unterlief ihm ein Fehlverhalten im Straßenverkehr, das später als versuchte Nötigung und Beleidigung bestraft wurde.
Von dem Vorfall, der der Verurteilung zu Grunde lag, hatte der Arbeitgeber Kenntnis, bevor der auf sechs Monate befristete Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Der Arbeitgeber kündigte das Beschäftigungsverhältnis erst, nachdem der Kläger wegen des verhängten zweimonatigen Fahrverbots seinen Führerschein abgegeben hatte. Zu diesem Zeitpunkt war das befristete Beschäftigungsverhältnis bereits in ein unbefristetes umgewandelt worden. Wäre das befristete Beschäftigungsverhältnis nicht fortgesetzt worden, wäre eine Sperrzeit von vornherein nicht in Betracht gekommen. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts kann der Kläger durch die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht schlechter gestellt werden. Er kann auch nicht anders behandelt werden als ein Arbeitnehmer, der erst nach einem vorangegangenen Fehlverhalten (neu) eingestellt wird. Bei diesem könnte das vor Begründung des Beschäftigungsverhältnisses eingetretene Fehlverhalten schon nicht als arbeitsvertragswidrig und damit auch nicht als versicherungswidrig gewertet werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 32/05 des BSG vom 15.12.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1492
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.