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Dokument-Nr. 1493

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Bundessozialgericht Urteil15.12.2005

Kein Kurza­r­bei­tergeld bei Arbeits­aus­fällen wegen abnehmender Akzeptanz eines Produkts

Die Klägerin, ein Unternehmen, das seit 1922 medizinische Rheumabandagen aus Katzenfellen herstellt und vertreibt, begehrte die Gewährung von Kurza­r­bei­tergeld.

Die Arbeitsausfälle beruhten im Wesentlichen auf der veränderten Akzeptanz des von ihm hergestellten Produkts in der Bevölkerung. Hierfür spricht bereits die Tatsache, dass das Unternehmen seit 1989 über acht Jahre hinweg in regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen für seine Beschäftigten Kurza­r­bei­tergeld in Anspruch nehmen musste und die Produktion insgesamt kontinuierlich rückläufig war.

Das Bundes­so­zi­al­gericht entschied, dass ein allgemeiner sozio­kul­tu­reller Akzep­tanz­verlust eines Produkts nicht als wirtschaftliche Ursache im Sinne der Vorschriften über die Gewährung von Kurza­r­bei­tergeld anzusehen ist. Die hier eingetretenen Arbeitsausfälle beruhten zudem auch nicht auf einem unabwendbaren Ereignis. Die beklagte Bundesagentur für Arbeit hat deshalb ab dem Jahr 1997 die Gewährung von Kurza­r­bei­tergeld zu Recht abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 31/05 des BSG vom 15.12.2005

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