18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 14351

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil07.03.2012

Grund­s­tücks­ver­stei­gerung: Rückzah­lungs­pflicht für die Mietsicherheit geht auf Erwerber überErwerber trägt Insolvenzrisiko des früheren Vermieters

Die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietsicherheit geht auf den Erwerber eines vermieteten Grundstücks kraft Gesetzes auch dann über, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die vom Mieter erhaltene Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall mietete der Kläger gewerbliche Räume und zahlte die vereinbarte Mitsicherheit an den Vermieter. Dieser legte die Sicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen an. Nach Eröffnung des Insol­venz­ver­fahrens über das Vermögen des Vermieters erstand die Beklagte die Immobilie. Der Kläger verlangte von der Beklagten die Auszahlung der Mietsicherheit. Was der Beklagte verweigerte.

Rückzah­lungs­pflicht des Beklagten

Der Bundes­ge­richtshof entschied, dass der Anspruch auf Rückzahlung bestand. Die Verstei­ge­rungs­be­din­gungen stellen fest, in welche Pflichten der Ersteher eintritt. Zu diesen Pflichten gehört gemäß § 57 ZVG die Verpflichtung die vom Mieter gewährte Sicherheit zurückzuzahlen (§§ 556 a, 578 Abs. 1 und 2 BGB). Dabei setzt das im Verstei­ge­rungs­termin abzugebende Gebot die Erfüllung sämtlicher nach den Verstei­ge­rungs­be­din­gungen zu übernehmenden Pflichten voraus.

Übergang der Rückzah­lungs­pflicht kraft Gesetzes

Der BGH führte weiter aus, dass mit Zuschlag die Pflicht für die Rückzahlung der Mietsicherheit kraft Gesetzes auf den Ersteher übergeht. Dieser hat nunmehr die Verpflichtung bei einzutretender Zahlungsreife zu erfüllen. Mit dem Erwerb übernimmt er damit auch das Insolvenzrisiko des früheren Vermieters, wenn dieser die Mietsicherheit weder insolvenzfest angelegt hat noch an den Erwerber aushändigt.

Rückgriff auf Voreigentümer unbeachtlich

Ob und unter welchen Voraussetzungen der Ersteher seinerseits anschließend bei dem Voreigentümer Rückgriff nehmen kann, ist nach Ansicht des BGH für die Pflicht zur Erfüllung der Mieterrechte unbeachtlich.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14351

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI