23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Neukölln Urteil10.02.2005

Erstattung der Mietkaution nach Eigen­tü­mer­wechselStich­tags­re­gelung: Hausverkauf vor oder nach dem 1. September 2001

Wer ein Grundstück erwirbt und damit Vermieter einer Wohnung wird, muss nach Beendigung des Mietver­hält­nisses die dem Voreigentümer übergebene Mietsicherheit an den Mieter erstatten. Sofern er diese vom Vormieter nicht erhalten hat, muss er dies dem Mieter nachweisen. Kann er den Nachweis nicht führen, ist er dem Mieter nach altem Recht zur Auskunft über die Zinsentwicklung der Mietsicherheit verpflichtet, entschied das Amtsgericht Neukölln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter 1995 einen Mietvertrag geschlossen und rund 350,- DM Mietkaution gezahlt. 1997 wurde das Haus verkauft. Als der Mieter später auszog, verlangte er vom Vermieter Auskunft über die Höhe der Kaution und deren Auszahlung.

Stichtag 01.09.2001

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand eine neue Regelung aus dem Mietrecht. Danach gilt, dass für Wohnungen, die nach dem Stichtag 01.09.2001 verkauft wurden, der neue Eigentümer dem Mieter gegenüber zur Kauti­o­ns­rü­ck­zahlung auch dann verpflichtet ist, wenn er sie vom früheren Eigentümer tatsächlich nicht erhalten hat. Ein Mieter muss sich in diesem Fall also nicht auf die Suche nach dem Exvermieter machen.

Hauskauf war vor dem 01.09.2001

Hat der neue Eigentümer die Wohnung jedoch vorher - wie hier im Fall - gekauft, so kann er sich von der Rückzah­lungs­pflicht befreien. Er muss nachweisen, dass er die Kaution nie erhalten hat. Ist ihm das nicht möglich, muss er die Kaution auszahlen und zwar zusätzlich der Zinsen, wie sie für eine Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist aufgelaufen wären.

Vermieter muss Auskunft erteilen

Das Amtsgericht verpflichte den Vermieter zur Erteilung der Auskunft über die Mietkaution.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8004

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI