Dokument-Nr. 3942
Permalink https://urteile.news/
- Landgericht Mannheim, Urteil14.06.2005, 8 O 64/05, 3 O 463/04
- Erwerber von Immobilienfonds fechten erfolglos Vergleich mit Sparkasse anOberlandesgericht Karlsruhe, Urteil06.12.2005, 17 U 169/05, 144/05, 164/05,149/05
Bundesgerichtshof Beschluss13.03.2007
Anfechtung von Vergleichen betreffend Finanzierungsdarlehen zum Fondserwerb erfolglosBGH bestätigt Vorinstanzen
Der Bundesgerichtshof hatte über mehrere Nichtzulassungsbeschwerden gegen Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu entscheiden, in denen die Anfechtung außergerichtlicher Vergleiche betreffend Finanzierungsdarlehen einer Sparkasse zum Zwecke des Fondserwerbs als unbegründet angesehen worden war.
Die Anleger hatten im Jahr 1993 Kredite bei der beklagten Sparkasse aufgenommen, um damit ihre Beitritte zu einem geschlossenen Immobilienfonds zu finanzieren. Nachdem Streit über die Wirksamkeit der Darlehensverträge aufgekommen war, unterbreitete die Beklagte im Jahr 2004 zwecks Beendigung des Streits den Klägern jeweils ein Vergleichsangebot, das sie annahmen. Ausweislich des Vergleichstextes sollte der Streit über die Wirksamkeit der Darlehensverträge damit erledigt sein.
Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen, weil die Rechtssachen weder grundsätzliche Bedeutung hatten noch eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich war. Es war rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht die Darlehensnehmer an den geschlossenen Vergleichen festgehalten hat.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 35/07 des BGH vom 13.03.2007
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3942
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.