23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 3942

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss13.03.2007

Anfechtung von Vergleichen betreffend Finan­zie­rungs­da­rlehen zum Fondserwerb erfolglosBGH bestätigt Vorinstanzen

Der Bundes­ge­richtshof hatte über mehrere Nicht­zu­las­sungs­be­schwerden gegen Urteile des Oberlan­des­ge­richts Karlsruhe zu entscheiden, in denen die Anfechtung außer­ge­richt­licher Vergleiche betreffend Finan­zie­rungs­da­rlehen einer Sparkasse zum Zwecke des Fondserwerbs als unbegründet angesehen worden war.

Die Anleger hatten im Jahr 1993 Kredite bei der beklagten Sparkasse aufgenommen, um damit ihre Beitritte zu einem geschlossenen Immobilienfonds zu finanzieren. Nachdem Streit über die Wirksamkeit der Darle­hens­verträge aufgekommen war, unterbreitete die Beklagte im Jahr 2004 zwecks Beendigung des Streits den Klägern jeweils ein Vergleichs­angebot, das sie annahmen. Ausweislich des Vergleichs­textes sollte der Streit über die Wirksamkeit der Darle­hens­verträge damit erledigt sein.

Der Bundes­ge­richtshof hat die Nicht­zu­las­sungs­be­schwerden zurückgewiesen, weil die Rechtssachen weder grundsätzliche Bedeutung hatten noch eine Entscheidung des Revisi­ons­ge­richts zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich war. Es war rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Oberlan­des­gericht die Darlehensnehmer an den geschlossenen Vergleichen festgehalten hat.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 35/07 des BGH vom 13.03.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3942

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI