18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 28304

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Bundesgerichtshof Urteil14.01.2020

Sturz auf Rollstuhlrampe bei Nässe: Hotel kann trotz aufgestellten Warnschildern haftenBGH zu den Verkehrs­sicherungs­pflichten im Hotel­eingangs­bereich

Das Aufstellen von Warnschildern in einem Hotel­eingangs­bereich, um auf eine mögliche Rutschgefahr auf einer Rollstuhlrampe bei Nässe hinzuweisen, ist nur dann ausreichend, wenn die Rollstuhlrampe den maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls machte gegen das beklagte Reise­un­ter­nehmen Ansprüche aufgrund eines Unfalls geltend, der sich im Rahmen einer bei der Beklagten gebuchten Pauschalreise nach Lanzarote ereignet hat.

Kläger stürzt auf regennasser Rollstuhlrampe

Der Kläger ist linksseitig oberschen­ke­lam­putiert, trägt eine Prothese und ist auf eine Unterarmstütze angewiesen. Am Tag nach der Ankunft geriet der Kläger beim Verlassen des Hotels zu Fall, als er die regennasse Rollstuhlrampe vor dem Hoteleingang zu Fuß passieren wollte. Infolge des Sturzes erlitt er eine Handge­lenks­fraktur.

Schaden­s­er­satzklage in den Vorinstanzen erfolglos

Das Landgericht wies die unter anderem auf Rückzahlung des Reisepreises, Ersatz materieller Schäden, Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und Schmerzensgeld gerichtete Klage ab. Die Berufung des Klägers blieb ohne Erfolg.

BGH weist Sache zurück an Berufungs­gericht

Der Bundes­ge­richtshof hob die zweitin­sta­nzliche Entscheidung auf und wies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungs­gericht zurück. Dieses wird im weiteren Prozessverlauf klären müssen, ob der Bodenbelag der Rollstuhlrampe den für die Hotelanlage maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entsprach.

Berufungs­gericht hielt Warnhinweis vor Rutschgefahr bei Nässe für ausreichend

Das Berufungs­gericht hatte diese Frage als nicht entschei­dungs­er­heblich angesehen, weil es als ausreichend betrachtet hat, einen Hotelgast vor einer Rutschgefahr bei Nässe mit einem Warnschild zu warnen.

Rollstuhlrampe muss maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entsprechen

Der Bundes­ge­richtshof hat diese Beurteilung nur für den Fall als zutreffend angesehen, dass die Rollstuhlrampe den maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entsprach und damit den Sicher­heits­s­tandard bot, den ein Hotelgast erwarten durfte. Sollte die Rollstuhlrampe diesem Standard nicht entsprochen haben, bestand hingegen eine besondere Gefährdungslage, in der ein Warnschild im Bereich der Rampe nicht ausreichte.

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

Erläuterungen

§ 651 c BGB Abhilfe [in der bis zum 30.6.2018 geltenden Fassung]

(1) Der Reise­ver­an­stalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

[...]

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online (pm/kg)

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