14.12.2024
14.12.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 34113

Drucken
Urteil27.09.2022BundesgerichtshofVI ZR 336/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2023, 32Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2023, Seite: 32
  • NJW 2022, 3789Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2022, Seite: 3789
  • NZV 2023, 42Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2023, Seite: 42
  • VersR 2022, 1590Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2022, Seite: 1590
  • ZIP 2022, 2443Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), Jahrgang: 2022, Seite: 2443
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Dresden, Urteil11.11.2020, 107 C 125/20
  • Landgericht Dresden, Urteil08.10.2021, 3 S 526/20
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil27.09.2022

Blockade von Straßen­bahn­schienen durch verunfalltes Fahrzeug stellt Sachbe­schä­digung bzw. Eigen­tums­ver­letzung darHaftung des Halters des Unfallfahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG

Werden die Schienen einer Straßenbahn durch ein verunfalltes Fahrzeug blockiert, so liegt eine Sachbe­schä­digung bzw. Eigen­tums­ver­letzung vor, die zu einer Haftung des Halters des Unfallfahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG führen kann. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein kommunales Nahver­kehrs­un­ter­nehmen im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Dresden gegen eine Fahrzeug­halterin auf Zahlung von Schadensersatz. Hintergrund dessen war, dass vier Fahrzeuge der Halterin an Unfällen beteiligt waren und dadurch Straßen­bahn­gleise blockiert haben. Das Nahver­kehrs­un­ter­nehmen verlangte Ersatz der Kosten für Schie­ne­n­er­satz­verkehr, Dispat­cher­e­insätze und Halte­r­er­mittlung.

Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab

Während das Amtsgericht Dresden der Schaden­s­er­satzklage stattgab, wies sie das Landgericht Dresden ab. Ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 7 Abs. 1 StVG scheide aus, da dies einen Eingriff in die Sachsubstanz erfordert hätte. Durch die Blockade seien die Gleise der Klägerin aber nicht in ihrer Substanz beeinträchtigt worden. Ebenfalls scheide ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB aus, da zum einen keine erhebliche Beein­träch­tigung des Eigentums vorgelegen habe und zum anderen die Eigen­tums­ver­letzung nicht rechtswidrig gewesen sei. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Klägerin.

Bundes­ge­richtshof bejaht Möglichkeit der Halterhaftung

Der Bundes­ge­richtshof entschied zu Gunsten der Klägerin. Eine Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG komme hier in Betracht. Der Schadensbegriff des § 7 Abs. 1 StVG ("eine Sache beschädigt") entspreche dem des § 823 Abs. 1 BGB ("Eigentum verletzt"). Die Verletzung des Eigentums an einer Sache bzw. die Beschädigung einer Sache könne nicht nur durch eine Beein­träch­tigung der Sachsubstanz, sondern auch durch eine sonstige die Eigen­tums­be­fugnisse treffende tatsächliche Einwirkung auf die Sache selbst erfolgen, die deren Benutzung objektiv verhindert.

Blockade von Straßen­bahn­schienen durch Unfallfahrzeug als Sachbe­schä­digung bzw. Eigen­tums­ver­letzung

Danach stelle nach Ansicht des Bundes­ge­richtshofs die Blockade einer Schiene durch ein verunfalltes Kraftfahrzeug, die dazu führt, dass das Gleis deshalb an der blockierten Stelle nicht befahren werden kann, in Bezug auf die blockierte Schiene eine Sachbeschädigung bzw. Eigen­tums­ver­letzung dar.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34113

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI