18.10.2024
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Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.

Dokument-Nr. 8779

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Urteil17.11.2009BundesgerichtshofVI ZR 226/08
Vorinstanzen:
  • Landgericht Hamburg, Urteil28.02.2008, 324 O 998/07
  • Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil05.08.2008, 7 U 37/08
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil17.11.2009

Kein Unter­las­sungs­an­spruch Markworts gegen Abdruck kritischer Inter­vie­w­äu­ße­rungen zu "Focus"

Der Focus Chefredakteur Helmut Markworts kann den Abdruck kritischer Inter­vie­w­äu­ße­rungen zu "Focus" nicht verbieten lassen. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Der Kläger ist Chefredakteur des Nachrich­ten­ma­gazins "Focus". Er verlangt von dem beklagten Zeitungsverlag die Unterlassung des künftigen Abdrucks von Teilen eines Interviews. Gegenstand des Interviews waren Äußerungen des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen aus Anlass des bevorstehenden Bühnenauftritts "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort – Die Weltgeschichte der Lüge". Die Beklagte druckte das Interview wenige Tage vor einem Veran­stal­tungs­termin in der von ihr verlegten Saarbrücker Zeitung ab. Roger Willemsen äußerte u. a.: "Heute wird offen gelogen". Im Hinblick auf einen Bericht über Ernst Jünger in der Zeitschrift "Focus" erklärte Roger Willemsen: "Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen." Der Kläger meint, durch diese Äußerungen entstehe in der Öffentlichkeit ein seinem Ansehen abträglicher Eindruck.

Vorinstanzen gaben Markwort Recht

Die Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. Der u. a. für den Schutz des Persön­lich­keits­rechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundes­ge­richtshofs hat auf die Revision der Beklagten die Klage abgewiesen.

BGH: Äußerungen durften verbreitet werden

Die Verbreitung der Äußerungen war zulässig. Es handelt sich um eine nicht gegen den Kläger persönlich gerichtete Meinung­s­äu­ßerung mit einem wahren Tatsachenkern. Die Aussage "Heute wird offen gelogen" richtet sich gegen die Berich­t­er­stattung im Magazin "Focus", für die der Kläger als Chefredakteur verantwortlich war. Sie gibt die dem Beweis nicht zugängliche Meinung des Interviewten über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder. Durch das von ihm angeführte Beispiel des Interviews Markworts mit Ernst Jünger, das Markwort jedenfalls nicht selbst geführt hat, wird der Kläger zwar in seinem Persön­lich­keitsrecht tangiert, doch überwiegt das von Roger Willemsen verfolgte Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit. Der Persön­lich­keits­schutz des Klägers hat mithin hinter dem Recht der Beklagten auf Presse- und Meinungsfreiheit zurückzutreten.

Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof

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