29.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.01.2025  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil24.11.2009

"Esra"-Streit: BGH weist Klage von Ex-Freundin des Autors Maxim Biller auf Schmerzensgeld wegen Veröf­fent­lichung des Romans "Esra" abTrotz Verletzung des Persön­lich­keits­rechts keine Geldent­schä­digung - Besondere Bedeutung der Kunstfreiheit

Der Schriftsteller Maxim Biller muss keinen Schadensersatz an seine Ex-Freundin zahlen. Diese hatte ihm vorgeworfen, in dem 2003 erschienenen Roman "Esra" die Hauptfigur Esra nach ihrem Vorbild gestaltet und dabei intime Details preisgegeben zu haben.

Die Klägerin verlangt Geldent­schä­digung wegen Verletzung ihres allgemeinen Persön­lich­keits­rechts durch den Roman "Esra", dessen Verlegerin die Beklagte zu 1 und dessen Autor der Beklagte zu 2 ist. Der Roman erzählt die Liebes­ge­schichte von "Adam" und "Esra", einem Schriftsteller und einer Schauspielerin. Die Klägerin, die sich in der Romanfigur der "Esra" wiedererkennt, hat nach Erscheinen des Romans ein gerichtliches Verbrei­tungs­verbot erwirkt. Nunmehr begehrt sie zusätzlich eine Geldent­schä­digung in Höhe von 50.000 € wegen Verletzung ihres Persön­lich­keits­rechts.

Landgericht sprach Schmerzensgeld zu

Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt (Landgericht München I, Urteil v. 13.02.2008 - 9 O 7835/06 -). Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlan­des­gericht die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg.

BGH weist Klage ab - Hohe Bedeutung der Kunstfreiheit

Der für den Schutz des Allgemeinen Persön­lich­keits­rechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die besondere Bedeutung der Kunstfreiheit betont. Deren hoher Rang und schrankenlose Gewährleistung gebieten bei der Zuerkennung einer Geldent­schä­digung wegen Verletzung von Persön­lich­keits­rechten durch Kunstwerke besondere Zurückhaltung. Obwohl die Veröf­fent­lichung die Klägerin in ihren Persön­lich­keits­rechten schwerwiegend betraf, bestand im Streitfall kein Anspruch der Klägerin auf Zuerkennung einer Geldent­schä­digung. Dabei waren im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung insbesondere die äußerst schwierige Bestimmung der Grenzen der Kunstfreiheit und die Tatsache zu berücksichtigen, dass das von der Klägerin erwirkte Verbot des Romans bereits erheblich in die Kunstfreiheit eingreift.

Hintergrund

"Esra" ist ein autobio­gra­fischer Liebesroman von Maxim Biller. Das 2003 bei Kiepenheuer & Witsch erschienene Werk enthält intime Details der unglücklichen Liebe des Autors zu einer in Deutschland lebenden Türkin. Kurz nach seinem Erscheinen wurde die Veröf­fent­lichung des Werkes vom Landgericht München untersagt. Das Oberlan­des­gericht München, der Bundes­ge­richthof (BGH, Urteil v. 21.06.2005 - VI ZR 122/04 -) und das Bundes­ver­fas­sungs­gericht (BVerfG, Beschluss v. 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05 -) bestätigten das Verbot.

Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8820

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI