15.11.2024
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Sie sehen eine Szene aus einem Fitnessstudio, in der eine Frau trainiert und ihr Trainer Hilfestellung leistet.

Dokument-Nr. 17589

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Urteil16.03.1976BundesgerichtshofVI ZR 199/74
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 1976, 751Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1976, Seite: 751
  • NJW 1976, 2161Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1976, Seite: 2161
  • VersR 1976, 775Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1976, Seite: 775
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Bundesgerichtshof Urteil16.03.1976

Kein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund Verletzung durch alltägliches Foul während BasketballspielSportlicher Wettkampf besteht aus Risiken

Wird während eines Basket­ba­ll­spiels ein Spieler durch ein alltägliches Foul verletzt, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadenersatz. Denn ein sportlicher Wettkampf bringt Risiken mit sich. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Basket­ba­ll­spieler während des Wettkampfs von einem Mitspieler gefoult und dadurch verletzt. Er klagte daraufhin auf Zahlung von Schadenersatz.

Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Foul

Der Bundes­ge­richtshof verneinte einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 BGB. Zwar habe der Beklagte gegen eine Regel verstoßen und damit ein Foul begangen. Darin sei aber nicht ohne weiteres ein schuldhaftes Verhalten im Sinne von § 276 BGB zu sehen gewesen. Denn nicht jede geringfügige Verletzung einer Spielregel sei als fahrlässiges Verhalten anzusehen. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass jeder sportliche Wettkampf Risiken mit sich bringt.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/MDR 1976, 751/rb)

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