Bundesgerichtshof Urteil16.03.1976
Kein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund Verletzung durch alltägliches Foul während BasketballspielSportlicher Wettkampf besteht aus Risiken
Wird während eines Basketballspiels ein Spieler durch ein alltägliches Foul verletzt, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadenersatz. Denn ein sportlicher Wettkampf bringt Risiken mit sich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Basketballspieler während des Wettkampfs von einem Mitspieler gefoult und dadurch verletzt. Er klagte daraufhin auf Zahlung von Schadenersatz.
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Foul
Der Bundesgerichtshof verneinte einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 BGB. Zwar habe der Beklagte gegen eine Regel verstoßen und damit ein Foul begangen. Darin sei aber nicht ohne weiteres ein schuldhaftes Verhalten im Sinne von § 276 BGB zu sehen gewesen. Denn nicht jede geringfügige Verletzung einer Spielregel sei als fahrlässiges Verhalten anzusehen. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass jeder sportliche Wettkampf Risiken mit sich bringt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/MDR 1976, 751/rb)