18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.

Dokument-Nr. 11798

Drucken
Urteil16.03.2010BundesgerichtshofVI ZR 176/09
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BauR 2010, 955Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR), Jahrgang: 2010, Seite: 955
  • IMR 2010, 243Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2010, Seite: 243
  • JuS 2010, 816 (Florian Faust)Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS), Jahrgang: 2010, Seite: 816, Entscheidungsbesprechung von Florian Faust
  • MDR 2010, 682Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2010, Seite: 682
  • MMR 2010, 502Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2010, Seite: 502
  • NJW 2010, 1533Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2010, Seite: 1533
  • NZM 2010, 373Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2010, Seite: 373
  • WuM 2010, 306Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2010, Seite: 306
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil16.03.2010

Überwa­chungs­kameras dürfen nur den eigenen Privatbereich erfassenVerstoß gegen das Persönlichkeits­recht, wenn Überwa­chungs­kameras auf den öffentlichen Bereich oder das Privat­grundstück des Nachbarn ausgerichtet sind

Überwa­chungs­kameras müssen so eingestellt sein, dass sie weder den öffentlichen Bereich noch angrenzende Nachba­r­grund­stücke erfassen. Ausnahmen können vorliegen, wenn ein berechtigtes Interesse des Betreibers der Überwa­chungs­anlage besteht und im Rahmen einer Abwägung gegen das das Persönlichkeits­recht eines von der Überwachung Betroffenen überwiegt. Dies stellte der Bundes­ge­richtshof fest.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Mann eine Firma für Sicherheits- und Kommu­ni­ka­ti­o­ns­technik, da sie ihn nicht darauf hingewiesen hatte, dass er mit der Installation von Überwa­chungs­kameras das Persön­lich­keitsrecht des Nachbarn verletzen könnte. Der Nachbar hatte den Mann auf Entfernung der Kameras verklagt und Recht bekommen. Dem Betreiber der Kameras seien durch diesen Rechtsstreit Kosten entstanden, die er jetzt vom Sicher­heits­un­ter­nehmen ersetzt haben wollte. Die Firma hielt ihre Leistung jedoch für mangelfrei, da die Kameras von ihr so installiert wurden, dass sie nur das Grundstück des Klägers - und nicht des Nachbarn - erfassten, und sahen demnach keinen Grund, Schadensersatz zu leisten.

Persön­lich­keitsrecht nur verletzt, wenn Überwachung tatsächlich erfolgt

Der Bundes­ge­richtshof führte aus, dass eine Video­über­wachung generell in das allgemeine Persön­lich­keitsrecht des Betroffenen eingreife. Dieses Recht umfasse die Befugnis des Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und in welchen Grenzen persönliche Lebens­sach­verhalte offenbart werden. Bei der Installation von Überwa­chungs­kameras müsse deshalb sichergestellt sein, dass weder öffentliche Bereich noch benachbarte Privat­grund­stücke erfasst werden.

Keine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten

Der Bundes­ge­richtshof bestätigte, dass im vorliegenden Fall eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch das Sicher­heits­un­ter­nehmen nicht vorgelegen hätte, da die Kameras ausschließlich das Grundstück ihres Auftraggebers erfassten. Ein Rechtsmangel nach § 633 Abs. 3 BGB könne nur vorliegen, wenn die installierten Kameras Rechte Dritter verletzen würden, wenn also eine Überwachung tatsächlich stattfinde. In diesem Fall habe jedoch nur ein subjektives Befürchten des Nachbarn bestanden, von den Kameras erfasst zu werden, da eine Änderung des eingestellten Kamera­blick­winkels nur durch äußerlich wahrnehmbaren Aufwand hätte erfolgen können. Das allgemeine Persön­lich­keitsrecht sei im vorliegenden Fall demnach nicht verletzt worden. Nach Meinung des Bundes­ge­richtshofs begründe die rein hypothetische Möglichkeit, die Rechte Dritter zu verletzten, noch keine Persön­lich­keits­rechts­ver­letzung, denn das Recht am eigenen Bild schütze nur vor tatsächlich erfolgten missbräuch­lichen Bildauf­zeich­nungen.

Berechtigtes Interesse des Klägers an Überwachung des Grundstücks

Der Kläger habe zudem ein berechtigtes Interesse an der Überwachung gehabt, da es in der Vergangenheit zu Übergriffen auf sein Grundstück kam. Besteht ein berechtigtes Interesse des Betreibers der Anlage und überwiegt es das Persön­lich­keitsrecht des betroffenen Nachbarn, so ist ein Unter­las­sungs­an­spruch unbegründet.

Lieferant der Kameras ist nicht verpflichtet, auf mögliche Persön­lich­keits­rechts­ver­letzung hinzuweisen

Ein Anspruch gegen das Unternehmen besteht nicht, da der Lieferant nicht gegen seine Pflicht verstoßen habe, über den Zustand und die Eigenschaften der Anlage zu informieren. Es gebe keine Verpflichtung, auf die selbst­ver­ständliche Tatsache hinzuweisen, dass die Kamera nicht derart umgebaut werden dürfe, dass dadurch Rechte Dritter verletzt werden könnten. Eine Belehrung durch den Lieferanten könne demnach vom Auftraggeber nicht erwartet werden.

Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof (vt/st)

der Leitsatz

BGB § 634 Nr. 4; BGB § 823 Abs. 1, § 1004

Bei der Installation von Überwa­chungs­kameras auf einem privaten Grundstück kann das Persön­lich­keitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachts­si­tuation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11798

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI