23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss11.08.2009

Winterdienst: Grundsätzlich keine nächtliche Streupflicht auf StraßenAusnahme bei größeren Verkehr­s­auf­kommen

In den Nachtstunden besteht nur dann eine Streupflicht, wenn mit einem entsprechenden Verkehr­s­auf­kommen zu rechnen ist. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall nahm die Klägerin die beklagte Gemeinde wegen eines Glatteisunfalls auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Der Unfall geschah gegen 4.30 Uhr auf einer Anliegerstraße während die Klägerin Zeitung austrug. Das Landgericht Cottbus wies die Klage ab. Die Berufung der Klägerin blieb erfolglos. Die Revison wurde nicht zugelassen. Dagegen richtete sich die Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde der Klägerin. Sie rügte, dass das Berufungs­gericht durch seine Beweiswürdigung gegen Art. 103 Abs. 1 GG und gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen habe.

Vertretbare Beweiswürdigung lag vor

Der Bundes­ge­richtshof entschied gegen die Klägerin. Die Beweiswürdigung des Oberlan­des­ge­richts Brandenburg habe weder gegen Art. 103 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Vielmehr habe eine vertretbare Beweiswürdigung vorgelegen.

Keine Verletzung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht

Darüber hinaus führte der BGH aus, dass der Zustand der Straße die Ansprüche der Klägerin nicht begründen könne, da sich der Unfall außerhalb der räum- und streu­pflichtigen Zeit ereignete. Die Beklagte sei bei Glatteisbildung in der Nacht grundsätzlich nicht dazu verpflichtet vor 6.00 Uhr am nächsten Morgen zu streuen. Eine vorbeugende Streupflicht zur Verhinderung von Glättebildung an bestimmten Stellen auch in den Nachtstunden sei nur ausnahmsweise dann erforderlich, wenn mit einem entsprechenden Verkehr gerechnet werden müsse. Dazu genügen regelmäßig einzelne Personen, wie Zeitungs­aus­träger, die vor Einsetzen der allgemeinen Streupflicht unterwegs sind, nicht aus. Zumal sich diese auf die seit Tagen bestehenden Witte­rungs­ver­hältnisse haben einstellen können.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14654

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI