Dokument-Nr. 27833
Permalink https://urteile.news/
- FamRZ 2018, 1097Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2018, Seite: 1097
- MDR 2018, 885Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2018, Seite: 885
- NJ 2018, 335Zeitschrift: Neue Justiz (NJ), Jahrgang: 2018, Seite: 335
- NJW 2018, 2730Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2018, Seite: 2730
- VersR 2018, 1147Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2018, Seite: 1147
- Landgericht Darmstadt, Urteil11.08.2015, 13 O 377/14
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil09.02.2017, 22 U 119/15
Bundesgerichtshof Beschluss09.01.2018
BGH: Bei eigener Sachkunde des Gerichts kann auf Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet werdenParteien des Rechtsstreits müssen darauf hingewiesen werden
Ein Gericht kann auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichten, wenn es eine eigene Sachkunde in der Frage hat. Darauf muss das Gericht die Parteien des Rechtsstreits aber hinweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In einem Arzthaftungsprozess vor dem Bundesgerichtshof im Jahr 2017 gegen einen Zahnarzt ging es um die Frage, ob das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. im Berufungsverfahren eine Entscheidung treffen durfte, ohne ein von der Klägerin gefordertes Sachverständigengutachten einzuholen. Der Verzicht auf das Gutachten erfolgte ohne Begründung.
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Der Bundesgerichtshof sah in der Nichtbeachtung des von der Klägerin geforderten Sachverständigengutachtens eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Ein Gericht dürfe, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichten, wenn es entsprechende eigene besondere Sachkunde vorweisen könne. Will das Gericht auf die eigene Sachkunde abstellen, müsse es den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen. Dies gelte auch dann, wenn das Gericht auf ein Sachverständigengutachten verzichten will, weil es das Gutachten auf Grundlage eigener Sachkunde für ungeeignet halte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss27833
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.