21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 24919

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Urteil10.02.2017BundesgerichtshofV ZR 166/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2017, 695Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2017, Seite: 695
  • NJW-RR 2017, 844Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 844
  • NZM 2017, 445Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2017, Seite: 445
  • WuM 2017, 355Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2017, Seite: 355
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Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Saarbrücken, Urteil22.05.2015, 42 C 252/10 (10)
  • Landgericht Saarbrücken, Urteil15.06.2016, 5 S 61/15
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil10.02.2017

BGH: Nichtzahlung von Wohngeld durch einen Wohnungs­ei­gentümer begründet kein Schadens­ersatz­anspruch für einzelnen Wohnungs­ei­gentümerWohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft steht Schadens­ersatz­anspruch gegen säumigen Wohnungs­ei­gentümer zu

Kommt ein Wohnungs­ei­gentümer mit der Zahlung des Wohngelds in Verzug, begründet dies für einen einzelnen Wohnungs­ei­gentümer kein Schadens­ersatz­anspruch. Ein solcher kann gegen den säumigen Wohnungs­ei­gentümer nur von der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft geltend gemacht werden. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im April 2012 zur Sperrung der Wasserversorgung einer Wohnei­gen­tums­anlage, weil einer der Wohnungseigentümer Wohngeld in Höhe von über 14.000 EUR schuldete. Ein Wohnungs­ei­gentümer, der seine Wohnung vermietet hatte, erlitt durch die Wassersperrung bei der Mieteinnahme Verluste in Höhe von 1.300 EUR. Er machte dafür den säumigen Wohnungs­ei­gentümer verantwortlich und erhob daher gegen ihn Klage auf Zahlung von Schadensersatz.

Amtsgericht wies Schaden­s­er­satzklage ab, Landgericht gab ihr statt

Während das Amtsgericht Saarbrücken die Schaden­s­er­satzklage abwies, gab ihr das Landgericht Saarbrücken statt. Seiner Ansicht nach habe der beklagte Wohnungs­ei­gentümer durch die Nichtzahlung des Wohngelds seine Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung verletzt. Er sei deshalb gegenüber dem Kläger schaden­s­er­satz­pflichtig. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Beklagten.

Bundes­ge­richtshof verneint Schaden­s­er­satz­an­spruch wegen Wohngeld­schulden

Der Bundes­ge­richtshof entschied zu Gunsten des Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der einzig in Betracht kommende Schaden­s­er­satz­an­spruch nach § 280 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 286 BGB scheide aus, da dieser voraussetze, dass der Beklagte durch die Nichtzahlung des Wohngelds eine Pflicht gegenüber dem Kläger verletzt hätte. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Einzelnem Wohnungs­ei­gentümer steht kein Anspruch auf Wohngeld zu

Dem Kläger stehe zunächst kein Anspruch auf Zahlung des rückständigen Wohngelds zu, so der Bundes­ge­richtshof. Dieser Anspruch könne nicht von den einzelnen Wohnungs­ei­gen­tümern geltend gemacht werden. Vielmehr sei alleinige Inhaberin dieses Anspruchs die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft.

Keine Verletzung einer Pflicht gegenüber einzelnem Wohnungs­ei­gentümer durch Nichtzahlung des Wohngelds

Durch die Nichtzahlung des Wohngelds habe der Beklagte nach Auffassung des Bundes­ge­richtshofs nicht seine Pflichten gegenüber dem Kläger verletzt. Zwar bestehe unter den Wohnungs­ei­gen­tümern ein gesetzliches Schuld­ver­hältnis, welches unter anderem die Pflicht zur Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemein­schaft­lichen Eigentums enthalte. Von dieser Pflicht sei aber nicht die Zahlung des Wohngelds umfasst. Andernfalls würde gerade bei größeren Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften eine nicht kalkulierbare Haftungs­er­wei­terung des säumigen Wohnungs­ei­gen­tümers bestehen. Dieser würde nicht nur gegenüber der Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft auf Schadensersatz haften, sondern ebenfalls gegenüber jedem einzelnen Wohnungs­ei­gentümer.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

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