18.01.2025
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Bundesgerichtshof Urteil20.06.2012

Krankentagegeld nur bis zum Eintritt der Berufs­un­fä­higkeitPrognose für Berufs­un­fä­higkeit kann auch rückschauend erfolgen

Der Versicherer kann sich bei einer Kranken­ta­ge­geld­ver­si­cherung nicht nur auf solche medizinischen Befunde stützen, die er vor seiner Behauptung der Berufs­un­fä­higkeit erhalten hat. Rückschauend kann er alle Unter­su­chungs­er­gebnisse, die für einen bestimmten Zeitpunkt aus früherer Sicht den Eintritt der Berufs­un­fä­higkeit des Versi­che­rungs­nehmers begründen, verwenden. Dies entschied der Bundes­ge­richtshof.

In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte eine selbständige Maklerin eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Sie war mehrfach arbeitsunfähig krank­ge­schrieben worden. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter hatte festgestellt, dass sie zum 31. März 2006 berufsunfähig gewesen sei. Daher waren die Leistungen eingestellt worden. Hiergegen hatte die Maklerin geklagt. Das Landgericht hatte einen Gutachter beauftragt, der die Berufsunfähigkeit der Maklerin zum 23. Juni 2006 festgestellt hatte.

BGH hält Berufs­un­fä­higkeit der Klägerin ab Kenntnis des Gutachtens für rechts­feh­lerhaft

Die Ansicht des Berufungs­ge­richts, die Versicherung habe sich auf das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachver­ständigen zur Berufs­un­fä­higkeit der Klägerin erst ab Kenntnis berufen können, sei rechts­feh­lerhaft. Richtig sei, dass die Versicherung nicht wegen Berufs­un­fä­higkeit der Klägerin zum 31. März 2006 leistungsfrei geworden ist. Allerdings kann sich der Versicherer nicht nur auf solche medizinischen Befunde berufen, die er vor seiner Behauptung der Berufs­un­fä­higkeit beigezogen und ausgewertet hatte. Es komme darauf an, ob sich für den Zeitpunkt 23. Juni 2006 aus der maßgeblichen vorherigen Sicht eine Prognose der Berufs­un­fä­higkeit der Klägerin stellen lasse. Dazu habe das Berufungs­gericht bislang keine Feststellungen getroffen, weshalb die Sache zurück­zu­ver­weisen sei.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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