Dokument-Nr. 14706
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Bundesgerichtshof Urteil20.06.2012
Krankentagegeld nur bis zum Eintritt der BerufsunfähigkeitPrognose für Berufsunfähigkeit kann auch rückschauend erfolgen
Der Versicherer kann sich bei einer Krankentagegeldversicherung nicht nur auf solche medizinischen Befunde stützen, die er vor seiner Behauptung der Berufsunfähigkeit erhalten hat. Rückschauend kann er alle Untersuchungsergebnisse, die für einen bestimmten Zeitpunkt aus früherer Sicht den Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers begründen, verwenden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte eine selbständige Maklerin eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Sie war mehrfach arbeitsunfähig krankgeschrieben worden. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter hatte festgestellt, dass sie zum 31. März 2006 berufsunfähig gewesen sei. Daher waren die Leistungen eingestellt worden. Hiergegen hatte die Maklerin geklagt. Das Landgericht hatte einen Gutachter beauftragt, der die Berufsunfähigkeit der Maklerin zum 23. Juni 2006 festgestellt hatte.
BGH hält Berufsunfähigkeit der Klägerin ab Kenntnis des Gutachtens für rechtsfehlerhaft
Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Versicherung habe sich auf das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Berufsunfähigkeit der Klägerin erst ab Kenntnis berufen können, sei rechtsfehlerhaft. Richtig sei, dass die Versicherung nicht wegen Berufsunfähigkeit der Klägerin zum 31. März 2006 leistungsfrei geworden ist. Allerdings kann sich der Versicherer nicht nur auf solche medizinischen Befunde berufen, die er vor seiner Behauptung der Berufsunfähigkeit beigezogen und ausgewertet hatte. Es komme darauf an, ob sich für den Zeitpunkt 23. Juni 2006 aus der maßgeblichen vorherigen Sicht eine Prognose der Berufsunfähigkeit der Klägerin stellen lasse. Dazu habe das Berufungsgericht bislang keine Feststellungen getroffen, weshalb die Sache zurückzuverweisen sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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