15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 24087

Drucken
Urteil04.05.2015BundesgerichtshofIV ZR 128/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 2015, 580Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2015, Seite: 580
  • MDR 2015, 508Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2015, Seite: 508
  • NJW 2015, 2338Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2015, Seite: 2338
  • VersR 2015, 571Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2015, Seite: 571
  • zfs 2015, 334Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2015, Seite: 334
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Dresden, Urteil14.02.2013, 110 C 5889/12
  • Landgericht Dresden, Urteil26.03.2014, 8 S 149/13
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil04.05.2015

BGH: Kein Versi­che­rungs­schutz durch Voll­kasko­versicherung bei Beschädigung eines PKW durch gezogenen AnhängerAnhänger stellt gezogenes Fahrzeug im Sinne von A.2.3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraft­fahrt­versicherung (AKB) dar

Wird ein PKW durch einen gezogenen Anhänger beschädigt, so besteht kein Versi­che­rungs­schutz durch die Voll­kasko­versicherung. Denn der Anhänger stellt ein gezogenes Fahrzeug im Sinne der Ausschluss­klausel A.2.3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraft­fahrt­versicherung (AKB) dar. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde der hintere rechte Kotflügel eines PKW beim Rückwärtsfahren ohne äußere Einwirkung durch den Anhänger beschädigt. Der PKW-Eigentümer beanspruchte aufgrund dessen seine Vollkaskoversicherung. Diese verwies jedoch auf A.2.3.2 AKB, wonach Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen nicht versichert waren, und verweigerte daher eine Schadens­re­gu­lierung. Der PKW-Eigentümer erhob daraufhin Klage.

Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Dresden wiesen die Klage ab. Es sei für den durch­schnitt­lichen Versi­che­rungs­nehmer erkennbar, dass der Begriff "Fahrzeug" in der Ausschlussklausel nicht nur Kraftfahrzeuge meine, so dass "gezogene Fahrzeuge" auch ein Anhänger sein könne. Der Kläger legte gegen diese Entscheidung Revision ein.

Bundes­ge­richtshof verneint ebenfalls Anspruch auf Versi­che­rungs­schutz

Der Bundes­ge­richtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf Versi­che­rungs­schutz zu, da die Beklagte leistungsfrei sei.

Anhänger stellt gezogenes Fahrzeug dar

Ein durch­schnitt­licher Versi­che­rungs­nehmer könne der Klausel A.2.3.2 AKB klar entnehmen, so der Bundes­ge­richtshof, dass der Ausschluss auch Schäden zwischen einem Kraftfahrzeug und einem von diesem gezogenen Anhänger betreffe. Ein Fahrzeug sei nach dem Verständnis eines durch­schnitt­lichen Versi­che­rungs­nehmers nicht nur etwas, das "aktiv fahren" könne. Ein solches Verständnis entspreche nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch. Der durch­schnittliche Versi­che­rungs­nehmer werde unter einem Fahrzeug allgemein jeden zur Fortbewegung geeigneten Gegenstand verstehen. Als "gezogenes Fahrzeug" werde er damit auch einen Anhänger ansehen, der von einem anderen Fahrzeug bewegt werde. Dieses Verständnis entspreche dem Sprachgebrauch des § 2 Nr. 3 der Fahrzeug-Zulas­sungs­ver­ordnung, wonach "Fahrzeug: Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" sind.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24087

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI