Dokument-Nr. 17548
Permalink https://urteile.news/
- Landgericht Köln, Urteil09.08.2011, 81 O 42/11
- Oberlandesgericht Köln, Urteil10.02.2012, 6 U 187/11
- Streit um Ansprüche wegen des Domainnamens weltonline.deBundesgerichtshof, Urteil02.12.2004, I ZR 207/01
- www.rechtsanwalt.hof.de - Wer darf die Internet Adresse nutzen?Landgericht Hof, Entscheidung, 1H O 1/00
- Stromanbieter "Yello" schützt Marke erfolgreich gegen Branchendienst "GoYellow"Landgericht München I, Urteil31.05.2006, 1HK O 11526/05
Bundesgerichtshof Urteil22.01.2014
Verwendung von "Tippfehler-Domains" verstößt gegen das Verbot unlauterer BehinderungKeine Löschung der Domain - Bloße Registrierung des Domainnamens stellt keine unlautere Behinderung dar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Abfangen von Kunden durch Verwendung von so genannten "Tippfehler-Domains" gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstößt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreibt unter dem Domainnamen "www.wetteronline.de" im Internet einen Wetterdienst. Der Beklagte ist Inhaber des Domainnamens "wetteronlin.de". Nutzer, die durch einen Tippfehler auf die Internetseite des Beklagten gelangen, werden von dort auf eine Internetseite weitergeleitet, auf der für private Krankenversicherungen geworben wird. Für jeden Aufruf dieser Internetseite erhält der Beklagte ein Entgelt. Die Klägerin hat geltend gemacht, sie werde dadurch, dass der Beklagte Interessenten, die auf ihre Seite gelangen wollten, auf eine andere Internetseite umleite, in unlauterer Weise behindert und zugleich werde ihr Namensrecht verletzt. Sie hat den Beklagten daher auf Unterlassung der Benutzung und Einwilligung in die Löschung des Domainnamens "www.wetteronlin.de" sowie auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen und die Feststellung der Schadensersatzpflicht begehrt.
Klage in den Vorinstanzen erfolgreich
Das Landgericht Köln hat den Beklagten im Wesentlichen antragsgemäß verurteilt. Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat angenommen, die geltend gemachten Ansprüche bestünden sowohl unter dem Gesichtspunkt einer wettbewerbswidrigen Behinderung als auch wegen Verletzung des Namensrechts der Klägerin.
Auf Verletzung des Namensrechts gestützte Klageanträge vor dem BGH erfolglos
Auf die Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen, soweit die Klageanträge auf die Verletzung des Namensrechts gestützt waren. Der Bundesgerichtshof hat eine für den Namensschutz erforderliche namensmäßige Unterscheidungskraft der Bezeichnung "wetteronline" verneint, weil es sich um einen rein beschreibenden Begriff handelt. Mit "wetteronline" wird der Geschäftsgegenstand der Klägerin bezeichnet, "online" Informationen und Dienstleistungen zum Thema "Wetter" anzubieten.
Abfangen von Kunden durch "Tippfehler-Domains" verstößt gegen Verbot unlauterer Behinderung
Dagegen hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass die konkrete Benutzung der "Tippfehler-Domain" unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstößt, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der Seite "wetteronline.de" befindet. Den auf eine unlautere Behinderung gestützten Antrag auf Einwilligung in die Löschung des Domainnamens "wetteronlin.de" hat der Bundesgerichtshof abgewiesen, weil eine rechtlich zulässige Nutzung denkbar ist und die bloße Registrierung des Domainnamens die Klägerin nicht unlauter behindert.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17548
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.