18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.

Dokument-Nr. 32817

Drucken
Urteil20.04.2023BundesgerichtshofI ZR 113/22
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Dresden, Urteil23.04.2021, 113 C 4884/20
  • Landgericht Dresden, Urteil10.06.2022, 2 S 292/21
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil20.04.2023

Makler können Reservierungs­gebühren in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen nicht wirksam vereinbarenVerpflichtung zur Zahlung einer Reser­vie­rungs­gebühr mit Rück­zahlungs­ausschluss ist unwirksam

Der Bundes­ge­richtshof hat entschieden, dass die in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen vereinbarte Verpflichtung eines Maklerkunden zur Zahlung einer Reser­vie­rungs­gebühr unwirksam ist.

Die Kläger beabsichtigten den Kauf eines von der Beklagten als Immobi­li­en­maklerin nachgewiesenen Grundstücks mit Einfamilienhaus. Die Parteien schlossen einen Maklervertrag und im Nachgang dazu einen Reser­vie­rungs­vertrag, mit dem sich die Beklagte verpflichtete, das Grundstück gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem festgelegten Datum exklusiv für die Kläger vorzuhalten. Die Kläger nahmen vom Kauf Abstand und verlangen von der Beklagten die Rückzahlung der Reser­vie­rungs­gebühr. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Berufung der Kläger zurückgewiesen. Der Reser­vie­rungs­vertrag sei wirksam. Er stelle eine eigenständige Vereinbarung mit nicht nach den §§ 307 ff. BGB kontrollfähigen Haupt­leis­tungs­pflichten dar.

BGH: Reser­vie­rungs­vertrag unterliegt der AGB-rechtlichen Inhalts­kon­trolle

Der Bundes­ge­richtshof hat die Beklagte auf die Revision der Kläger zur Rückzahlung der Reser­vie­rungs­gebühr verurteilt. Der Reser­vie­rungs­vertrag unterliegt der AGB-rechtlichen Inhalts­kon­trolle, weil es sich dabei nach dem Inhalt der getroffenen Abreden nicht um eine eigenständige Vereinbarung, sondern um eine den Maklervertrag ergänzende Regelung handelt. Dass der Reser­vie­rungs­vertrag in Form eines gesonderten Vertrags­do­kuments geschlossen wurde und später als der Maklervertrag zustande kam, steht dem nicht entgegen.

Rückzah­lungs­aus­schluss unwirksam

Der Reser­vie­rungs­vertrag benachteiligt die Maklerkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil die Rückzahlung der Reser­vie­rungs­gebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist und sich aus dem Reser­vie­rungs­vertrag weder für die Kunden nennenswerte Vorteile ergeben noch seitens des Immobi­li­en­maklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen ist. Außerdem kommt der Reser­vie­rungs­vertrag der Vereinbarung einer erfolgs­u­n­ab­hängigen Provision zugunsten des Maklers gleich. Das widerspricht dem Leitbild der gesetzlichen Regelung des Maklervertrags, wonach eine Provision nur geschuldet ist, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg geführt hat.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32817

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI