Bundesgerichtshof Beschluss25.11.2004
Prozessuale Kostenerstattung bei berufsrechtlicher Abmahnung unter Rechtsanwälten ohne Umsatzsteuer
Wenn ein Rechtsanwalt gegen einen anderen im Klageweg einen eigenen Unterlassungsanspruch wegen berufswidriger Werbung geltend macht, so hat er im Rahmen der Kostenerstattung keinen Anspruch auf Zahlung von Umsatzsteuer. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Nach Ansicht des BGH liegt ein sog. Innengeschäft vor. Dieses unterliege nicht der Umsatzsteuer. Der Anwalt sei in eigener Sache tätig geworden und die Angelegenheit gehöre zu seinem beruflichen Bereich.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2004
Quelle: ra-online
der Leitsatz
ZPO § 91; UStG § 3 Abs. 9a
Macht ein Rechtsanwalt gegen einen anderen im Klageweg einen eigenen Unterlassungsanspruch wegen berufswidriger Werbung geltend, hat er im Rahmen der Kostenerstattung keinen Anspruch auf Zahlung von Umsatzsteuer.