15.11.2024
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Bundesgerichtshof Beschluss25.11.2004

Prozessuale Koste­n­er­stattung bei berufs­recht­licher Abmahnung unter Rechtsanwälten ohne Umsatzsteuer

Wenn ein Rechtsanwalt gegen einen anderen im Klageweg einen eigenen Unter­las­sungs­an­spruch wegen berufswidriger Werbung geltend macht, so hat er im Rahmen der Koste­n­er­stattung keinen Anspruch auf Zahlung von Umsatzsteuer. Das hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Nach Ansicht des BGH liegt ein sog. Innengeschäft vor. Dieses unterliege nicht der Umsatzsteuer. Der Anwalt sei in eigener Sache tätig geworden und die Angelegenheit gehöre zu seinem beruflichen Bereich.

Quelle: ra-online

der Leitsatz

ZPO § 91; UStG § 3 Abs. 9a

Macht ein Rechtsanwalt gegen einen anderen im Klageweg einen eigenen Unter­las­sungs­an­spruch wegen berufswidriger Werbung geltend, hat er im Rahmen der Koste­n­er­stattung keinen Anspruch auf Zahlung von Umsatzsteuer.

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