Dokument-Nr. 14035
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- A&R 2013, 75Zeitschrift: Arzneimittel & Recht (A&R), Jahrgang: 2013, Seite: 75
- BGHZ 194, 354Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 194, Seite: 354
- GRUR 2013, 417Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Jahrgang: 2013, Seite: 417
- GRUR 2013, 544Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Jahrgang: 2013, Seite: 544
- MedR 2013, 520Zeitschrift: Medizinrecht (MedR), Jahrgang: 2013, Seite: 520
- MMR 2013, 447Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2013, Seite: 447
- NJW 2013, 1425Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2013, Seite: 1425
- PharmR 2013, 168Zeitschrift: Pharma Recht (PharmR), Jahrgang: 2013, Seite: 168
- WRP 2013, 621Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), Jahrgang: 2013, Seite: 621
- BGH: Apotheken-Rabatte und -Zugaben von mehr als einem Euro für preisgebundene Arzneimittel unzulässigBundesgerichtshof, Urteil09.09.2010, I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 72/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09
- Ausländische Versandapotheken erhalten keinen HerstellerrabattBundessozialgericht, Urteil28.07.2008, B 1 KR 4/08 R
Bundesgerichtshof Beschluss22.08.2012
EU-Versandapotheken unterliegen deutscher ArzneimittelpreisbindungGemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes verneint Verstoß gegen Warenverkehrsfreiheit durch deutsche Regelung
Die deutschen Preisvorschriften gelten grundsätzlich auch dann, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel von einer Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an Endverbraucher in Deutschland abgegeben werden. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes heute in Karlsruhe entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall, der beim I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs anhängig ist, hatte die Beklagte, eine in den Niederlanden ansässige Apotheke, im Wege des Internet-Versandhandels Medikamente für den deutschen Markt angeboten und mit einem Bonussystem geworben, nach dem der Kunde beim Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente auf Kassenrezept einen Bonus von 3 % des Warenwertes, mindestens aber 2,50 Euro und höchstens 15 Euro pro verordneter Packung erhalten sollte. Der Bonus sollte unmittelbar mit dem Rechnungsbetrag oder im Rahmen einer künftigen Bestellung verrechnet werden.
Klagende Apotheke rügt Verstoß gegen Preisbindungsvorschriften
Die Klägerin, die im Inland eine Apotheke betreibt, sieht darin einen Verstoß gegen die im Arzneimittelrecht für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltenden Preisbindungsvorschriften. Sie hat die beklagte Versandapotheke auf Unterlassung der Ankündigung und Gewährung der Boni in Anspruch genommen.
BGH legt Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes Frage zur Auslegung des Arzneimittelpreisrechts vor
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage, ob deutsches Arzneimittelpreisrecht auch für den Apothekenabgabepreis verschreibungspflichtiger Arzneimittel gilt, die im Wege des Versandhandels von einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Versandapotheke im Inland in den Verkehr gebracht werden, bejahen wollen. Er hat sich hieran aber durch eine Entscheidung des 1. Senats des Bundessozialgerichts gehindert gesehen. Das Bundessozialgericht hatte 2008 in anderem Zusammenhang entschieden, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht für Versandapotheken gilt, die aus dem europäischen Ausland Arzneimittel an deutsche Verbraucher schicken. Der I. Zivilsenat des BGH hat die Frage deshalb dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorgelegt.
Ausländische Versandapotheken dürfen bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Inland deutschem Arzneimittelpreisrecht unterworfen werden
Der Gemeinsame Senat hat nunmehr entschieden, dass die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellen, ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Inland an Endverbraucher abgeben, deutschem Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen. Dies ergibt sich insbesondere aus § 78 Abs. 1 und 2 AMG. Diesem Ergebnis steht weder primäres noch sekundäres Unionsrecht entgegen. Die deutsche Regelung verstößt nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit. Es handelt sich nicht um eine Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne von Art. 34 AEUV.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2012
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof (pm)
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