21.11.2024
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Bundesgerichtshof Beschluss03.12.2019

Widerrufsrecht von Verbraucher­darlehens­verträgen nach acht Jahren vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten verwirktBundes­ge­richtshof bestätigt OLG Braunschweig

Der Bundes­ge­richtshof hat eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Braunschweig bestätigt, nach der das Widerrufsrecht für einen Verbraucher­darlehens­vertrag zur Kfz-Finanzierung nach über acht Jahren und vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten verwirkt ist.

Verfahren zum Widerruf von Verbrau­cher­da­r­le­hens­ver­trägen mit Kfz-Finanzierern beschäftigen immer wieder das Oberlan­des­gericht Braunschweig. Im Jahr 2019 gingen allein rund 110 Berufungen bei dem hierfür zuständigen 11. Zivilsenat ein. Gegenstand dieser Verfahren waren Darle­hens­verträge, die Verbraucher zur Finanzierung eines Fahrzeugs abschlossen und später aus verschiedenen Gründen widerriefen, etwa weil die Wider­rufs­be­leh­rungen fehlerhaft oder ihnen nicht zugesandt worden seien. Die Verbraucher wollten mit der Klage erreichen, dass ihnen der seinerzeit gezahlte Kaufpreis für das Fahrzeug zurückgezahlt wird, natürlich gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeugs. Die finanzierende Bank dagegen berief sich in der Regel darauf, dass der Widerruf zu spät erfolgt und damit verwirkt sei.

Sachverhalt

Der Verbraucher des zugrunde liegenden Falls hatte im Jahr 2006 zur teilweisen Finanzierung eines Pkw einen Verbrau­cher­da­r­le­hens­vertrag mit einer Bank geschlossen. Seinen neuen Pkw hatte er dieser zur Sicherheit übereignet. In der Folge hatte der Verbraucher an die Bank alle Raten gezahlt und im Frühjahr 2009 verein­ba­rungsgemäß das finanzierte Fahrzeug an das Autohaus, bei dem er es zuvor gekauft hatte, weiterveräußert. Im September 2014 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag und wollte den Kaufpreis zurück.

Widerruf ist verwirkt

Ohne Erfolg. Das Oberlan­des­gericht wies die Berufung des Verbrauchers gegen das erstin­sta­nzliche Urteil des Landgerichts Braunschweig zurück und gab damit der finanzierenden Bank Recht. Das Oberlan­des­gericht entschied, dass der Widerruf verwirkt sei. Die Bank habe darauf vertrauen dürfen, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben werde. Grund hierfür sei, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht über acht Jahre lang keinen Gebrauch gemacht und die Darlehensraten vollständig zurückgezahlt habe. Weil die Bank ihre Sicherheit, nämlich das erworbene Fahrzeug, freigegeben habe, habe sie davon ausgehen dürfen, dass das Darle­hens­ver­hältnis vollständig abgewickelt gewesen sei.

Der Bundes­ge­richtshof bestätigte nun diese Entscheidung.

Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig/ra-online (pm/kg)

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