Dokument-Nr. 28411
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- Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss14.02.2019, 11 U 112/18
- Widerruf eines Darlehens: Durch Widerrufsbelehrung vermittelter unklarer Beginn der Widerrufsfrist führt zur Unwirksamkeit der BelehrungOberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil26.08.2015, 17 U 202/14
- Verkäufer kann auch bei verspäteter Rücksendung im Rahmen des Widerrufes zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet seinAmtsgericht Münster, Urteil21.09.2018, 48 C 432/18
Bundesgerichtshof Beschluss03.12.2019
Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen nach acht Jahren vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten verwirktBundesgerichtshof bestätigt OLG Braunschweig
Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig bestätigt, nach der das Widerrufsrecht für einen Verbraucherdarlehensvertrag zur Kfz-Finanzierung nach über acht Jahren und vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten verwirkt ist.
Verfahren zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen mit Kfz-Finanzierern beschäftigen immer wieder das Oberlandesgericht Braunschweig. Im Jahr 2019 gingen allein rund 110 Berufungen bei dem hierfür zuständigen 11. Zivilsenat ein. Gegenstand dieser Verfahren waren Darlehensverträge, die Verbraucher zur Finanzierung eines Fahrzeugs abschlossen und später aus verschiedenen Gründen widerriefen, etwa weil die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft oder ihnen nicht zugesandt worden seien. Die Verbraucher wollten mit der Klage erreichen, dass ihnen der seinerzeit gezahlte Kaufpreis für das Fahrzeug zurückgezahlt wird, natürlich gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeugs. Die finanzierende Bank dagegen berief sich in der Regel darauf, dass der Widerruf zu spät erfolgt und damit verwirkt sei.
Sachverhalt
Der Verbraucher des zugrunde liegenden Falls hatte im Jahr 2006 zur teilweisen Finanzierung eines Pkw einen Verbraucherdarlehensvertrag mit einer Bank geschlossen. Seinen neuen Pkw hatte er dieser zur Sicherheit übereignet. In der Folge hatte der Verbraucher an die Bank alle Raten gezahlt und im Frühjahr 2009 vereinbarungsgemäß das finanzierte Fahrzeug an das Autohaus, bei dem er es zuvor gekauft hatte, weiterveräußert. Im September 2014 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag und wollte den Kaufpreis zurück.
Widerruf ist verwirkt
Ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht wies die Berufung des Verbrauchers gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Braunschweig zurück und gab damit der finanzierenden Bank Recht. Das Oberlandesgericht entschied, dass der Widerruf verwirkt sei. Die Bank habe darauf vertrauen dürfen, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben werde. Grund hierfür sei, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht über acht Jahre lang keinen Gebrauch gemacht und die Darlehensraten vollständig zurückgezahlt habe. Weil die Bank ihre Sicherheit, nämlich das erworbene Fahrzeug, freigegeben habe, habe sie davon ausgehen dürfen, dass das Darlehensverhältnis vollständig abgewickelt gewesen sei.
Der Bundesgerichtshof bestätigte nun diese Entscheidung.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig/ra-online (pm/kg)
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