21.02.2025
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.02.2025  
Sie sehen ein schwarze Fläche auf der groß das international Zeichen für Biogefährdung zu sehen ist. Darunter sind die Schriftzüge „Corona“ und „COVID-19“ zu lesen.

Dokument-Nr. 34792

Sie sehen ein schwarze Fläche auf der groß das international Zeichen für Biogefährdung zu sehen ist. Darunter sind die Schriftzüge „Corona“ und „COVID-19“ zu lesen.
Drucken
Beschluss04.12.2024Bundesgerichtshof5 StR 498/23
Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Urteil28.03.2023, 548 KLs 243 Js 131/22 (6/22)
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss04.12.2024

Abrech­nungs­betrug beim Betrieb von Corona-Teststellen durch nicht durchgeführte oder unter falscher Identität abgerechnete TestsKassenärztliche Vereinigung zahlte 9.733.981,04 Euro

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs hat über Revisionen der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrech­nungs­be­truges beim Betrieb von Corona-Teststellen entschieden.

Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten C. am 27. März 2023 wegen Betrugs in 67 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus einer rechtskräftigen Vorverurteilung zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen seine Schwester, die Angeklagte W., hat es wegen Beihilfe zum Betrug in 17 Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Fast alle Teststellen unter falschen Namen angemeldet

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte C. in Berlin mehrere Spätkauf­ge­schäfte und Gaststätten. Er ließ sich durch die Senats­ver­waltung für Gesundheit für 18 Teststellen mit der Durchführung von Corona-Tests beauftragen, wobei er bis auf zwei alle Teststellen unter Falsch­per­so­nalien anmeldete. Zwischen Mai und Oktober 2021 rechnete er bei der Kassen­ärzt­lichen Vereinigung (KV Berlin) für alle 18 Teststellen in einer Vielzahl von Fällen Testleistungen ab, die nicht durchgeführt worden waren. So fanden an elf Standorten in Wahrheit überhaupt keine Corona-Tests statt, an den übrigen sieben Teststellen stets deutlich weniger als in den Abrechnungen angegeben. Aufgrund der Abrechnungen zahlte die KV Berlin insgesamt 9.733.981,04 Euro.

Schuldspruch ist frei von Rechtsfehlern

Die Revision des Angeklagten C. hatte nur begrenzten Erfolg; insbesondere erwies sich der gegen ihn ergangene Schuldspruch als frei von Rechtsfehlern. Einen Betrug beging der Angeklagte nach Bewertung des Bundes­ge­richtshofs nicht nur, soweit er in Wahrheit überhaupt nicht durchgeführte Tests abrechnete, sondern auch, soweit er tatsächlich erbrachte Leistungen unter einer Identi­täts­täu­schung abrechnete, nachdem er die betreffenden Teststellen unter falschen Personalien hatte zertifizieren lassen. Für solche Tests stand ihm nach den Regelungen der Coronavirus-Testverordnung kein Erstat­tungs­an­spruch zu, so dass die Zahlungen in voller Höhe zu einem Schaden im Sinne des § 263 StGB führten.

Allerdings hat der Bundes­ge­richtshof für sechs der 67 abgeurteilten Betrugstaten die Einzelstrafen und in der Folge auch den Gesamt­s­tra­fe­n­aus­spruch aufgehoben, da das Urteil des Landgerichts für sie wider­sprüchliche Angaben zur Schadenshöhe und damit zum Schuldumfang enthielt. Der Angeklagte hatte dort tatsächlich durchgeführte Tests in überhöhter Zahl, aber ohne Identi­täts­täu­schung abgerechnet. Über diese Fälle, für die der Senat auf Revision der Staats­an­walt­schaft auch den Schuldspruch aufgehoben hat, wird eine andere Strafkammer des Landgerichts erneut zu entscheiden haben.

Revision der angeklagten Schwester erfolgreich

Die Revision der Angeklagten W. führte - wie schon die Revision der Staats­an­walt­schaft - zur vollständigen Aufhebung des Urteils, soweit es die W. betrifft. Nach den Feststellungen unterstützte sie ihren Bruder C. durch die Bereitstellung der Konten, auf die die KV Berlin einige ihrer Zahlungen überwies, durch die Veranlassung von Bargeld­aus­zah­lungen von diesen Konten sowie durch die Gestattung der Verwendung ihrer Personalien zum Betrieb von Teststellen. Die vom Landgericht bejahte Beihilfe zum Betrug wird durch die Feststellungen jedoch überwiegend schon objektiv nicht belegt; zudem fehlt es durchgehend an Feststellungen zum erforderlichen Gehilfenvorsatz. Über die gegen sie gerichtete Anklage muss daher ebenfalls erneut entschieden werden.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34792

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI