18.01.2025
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18.01.2025  
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Bundesgerichtshof Beschluss14.02.2017

BGH zum Fahrläs­sig­keits­vorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter CannabiswirkungSchluss­fol­ge­rungen der Tatrichter bei THC-Konzentration im Blut

Ein Tatrichter kann auch in Fällen, in denen eine Kraft­fahr­zeugfahrt nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem voraus­ge­gangenem Cannabiskonsum erfolgt, allein aus der Feststellung der entsprechenden THC-Konzentration im Blut auf ein objektiv und subjektiv sorgfalts­widriges Verhalten schließen. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Zwischen den Oberlan­des­ge­richten war bislang streitig, unter welchen Voraussetzungen der Tatrichter aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert von 1, ng/ml mindestens erreichenden THC-Konzentration im Blut eines Fahrzeugführers ein objektiv und subjektiv sorgfalts- und damit fahrlässig ordnungs­widriges Verhalten im Sinne des § 24 a Abs. 2 und 3 StVG folgern darf.

BGH: Kraftfahrer vor Fahrtantritt zur Selbstprüfung verpflichtet

Auf Vorlage des Oberlan­des­ge­richts Oldenburg hat der Bundes­ge­richtshof nunmehr entschieden, dass ein Kraftfahrer nach voraus­ge­gangenem bewussten Konsum von Cannabis verpflichtet ist, vor Antritt der Fahrt durch gehörige Selbstprüfung - soweit erforderlich - nach Einholung fachkundigen Rats und notfalls, sofern eine eindeutige Beurtei­lungs­grundlage nicht zu erlangen ist, durch Abstandnahme von der Fahrt sicherzustellen, dass er nicht unter der Wirkung einer den analytischen Grenzwert zumindest erreichenden THC-Konzentration im Blut ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt. Der Tatrichter ist auch in Fällen, in denen die Fahrt mit dem Kraftfahrzeug nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem voraus­ge­gangenem Cannabiskonsum erfolgt, aus Rechtsgründen nicht gehindert, beim Fehlen gegenläufiger Beweisanzeichen allein aus der Feststellung einer entsprechenden THC-Konzentration im Blut auf ein nach § 24 a Abs. 2 und 3 StVG objektiv und subjektiv sorgfalts­widriges Verhalten zu schließen.

Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online

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