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Dokument-Nr. 26739

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Beschluss20.11.2018Bundesgerichtshof2 StR 325/18
Vorinstanz:
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil21.02.2018, 5/22 Ks - 3390 Js 22158/93
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss20.11.2018

Urteil gegen den sogenannten "Laserman" rechtskräftigRevision unbegründet

Die Revision des John Ausonius gegen seine Verurteilung wegen Mordes wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil enthält keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig.

Im hiesigen Fall hat das Landgericht Frankfurt am Main den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. John Ausonius hat daraufhin unbeschränkt Revision eingelegt und die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet.

Mord an Frau in Deutschland während Flucht vor schwedischer Strafverfolgung

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der schwedische Angeklagte bereits 1995 in seinem Heimatland wegen Mordes und neunfachen versuchten Mordes aus fremden­feind­lichen Motiven sowie wegen zahlreicher Banküberfälle zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der wegen seiner Tatausführung als "Lasermann" in der Presse bekannt gewordene Angeklagte - er hatte für seine Anschläge ein Gewehr mit einer Laser­ziel­vor­richtung benutzt - hielt sich während seiner Flucht vor der schwedischen Strafverfolgung u. a. in Deutschland auf.

Auslieferung des Angeklagten nach Deutschland 26 Jahre nach Mord

Hier verfolgte er am frühen Morgen des 23. Februar 1992 eine Frau und tötete sie heimtückisch, indem er ihr aus kürzester Distanz seitlich in den Kopf schoss. Zur Verurteilung kam diese Tat erst am 21. Februar 2018, weil der in Schweden inhaftierte Angeklagte erst Ende 2016 nach Deutschland ausgeliefert worden war.

Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online

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