21.11.2024
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Dokument-Nr. 16035

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Urteil11.06.2013Bundesgerichtshof1 StR 86/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • JuS 2013, 1141Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS), Jahrgang: 2013, Seite: 1141
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Vorinstanz:
  • Landgericht München II, Urteil17.10.2013, 1 Ks 36 Js 36786/11
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil11.06.2013

Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" vom BGH weitgehend bestätigtBGH verwirft Revisionen der Angeklagten als unbegründet

Der Bundes­ge­richtshof hat die vom Landgericht München II verhängten Freiheits­s­trafen gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körper­ver­letzung weitgehend bestätigt.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte V., ein Mitglied des Münchener Motorradclubs "Bandidos" und der Geschädigte, ein Mitglied der Rocke­r­grup­pierung "Gringos" - einer "Supportergruppe" der "Bandidos" - stritten um Geld. Dem Angeklagten V. wurde nahegelegt, dem Geschädigten eine Abreibung zu verpassen, wobei ihn der Angeklagte G. unterstützen wollte. Bei einem für den Abend des 11. November 2011 zur vermeintlichen Klärung der Streitigkeiten vereinbarten Treffen versetzte der Angeklagte G. dem Geschädigten im Hof des Clubhauses eines anderen Chapters der "Bandidos" mit einer ca. 1 kg schweren Stabta­schenlampe mehrere Schläge auf den Hinterkopf sowie den Nacken- und Schulterbereich, während der Angeklagte V. ihn gleichzeitig mit Fäusten schlug und mit Knien und Füßen trat. Dabei war beiden Angeklagten bewusst, dass die wuchtigen Schläge mit der Stablampe gegen den Kopf des Geschädigten geeignet waren, dessen Tod herbeizuführen, was sie als mögliche Folge ihres Verhaltens billigend in Kauf nahmen. Sodann befahl der Angeklagte G. dem Geschädigten, seine Kutte auszuziehen. Als dieser sich weigerte, versetzte er dem Geschädigten weitere Schläge mit der Stablampe, die zu Bewusst­lo­sigkeit des Geschädigten führten. Sodann zog ihm der Angeklagte G. die Kutte aus, die er später wegwarf. Den bewusstlosen Geschädigten ließen die beiden Angeklagten im Hof liegen.

LG verurteilt Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körper­ver­letzung und Nötigung

Das Landgericht München II hat die Angeklagten V. und G. wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körper­ver­letzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten (Angeklagter V.) bzw. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körper­ver­letzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten (Angeklagter G.) verurteilt.

Urteil gegen Angeklagten V. wegen eines Fehlers bei der Strafzumessung im Strafausspruch aufgehoben

Der 1. Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Auf die Revision der Staats­an­walt­schaft hat der Senat das Urteil gegen den Angeklagten V. wegen eines Fehlers bei der Strafzumessung im Strafausspruch aufgehoben. Die weitergehende Revision sowie die Revision der Staats­an­walt­schaft hinsichtlich des Angeklagten G. wurden verworfen.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

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