19.05.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
19.05.2025 
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 35069

Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.
Drucken
Beschluss22.03.2022Bundesgerichtshof1 StR 455/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • JR 2023, 147Zeitschrift: Juristische Rundschau (JR), Jahrgang: 2023, Seite: 147
  • StV 2023, 227Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV), Jahrgang: 2023, Seite: 227
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht München I, Urteil13.07.2021, 20 KLs 458 Js 161197/19
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss22.03.2022

Anordnung der Sicherungs­verwahrung muss bei Strafzumessung berücksichtigt werdenAngemessenheit beider Sanktionen zusammen

Die Anordnung der Sicherungs­verwahrung muss bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Beide Sanktionen müssen zusammen angemessen sein. Dies hat der 1. Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde ein Angeklagter vom Landgericht München I wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung und Nötigung zu einer Freiheitstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Angeklagten. Er bemängelte unter anderem, dass das Landgericht bei der Strafhöhe nicht die Siche­rungs­ver­wahrung berücksichtigt hatte.

Berück­sich­tigung der Siche­rungs­ver­wahrung bei Strafhöhe

Der 1. Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs entschied zu Gunsten des Angeklagten. Zu den bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB zu berück­sich­ti­genden Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten in der Gesellschaft zu erwarten sind, gehöre im Einzelfall auch die Wechselwirkung zwischen verhängter Streife und einer Maßregel der Besserung und Sicherung. Die Strafhöhe könne durch diese Wechselwirkung beeinflusst werden. Beide Sanktionen müssen nicht nur einzeln, sondern auch zusammen angemessen sein. Somit hätte das Landgericht bei der Bemessung der Strafe die angeordnete Siche­rungs­ver­wahrung in den Blick nehmen müssen.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35069

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI