Nachweis für folgende juristische FundstelleBGHReport 2008, 999
In juristischen Texten werden Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen oft über einheitliche Fundstellen zitiert. Diese Fundstellen beziehen sich auf die jeweilige Veröffentlichung (oft gängige Zeitschriften) in der die Entscheidungen veröffentlicht bzw. kommentiert wurden.
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- BGHReport 08, 999
- BGHReport 2008, S. 999
- BGHReport 08, S. 999
Folgende Entscheidung erbringt den Nachweis für diese Fundstelle: