18.10.2024
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Dokument-Nr. 12648

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Bundesfinanzhof Beschluss08.09.2011

BFH: Steuerfreie Zigaretten für Familien­an­ge­hörigeNicht nur Raucher haben Anrecht auf steuerfreie Zigaretten

Erwirbt eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat Zigaretten, verbringt diese in das Steuergebiet und verschenkt sie an einen Familien­an­ge­hörigen, ist auch hier ein tabak­steu­er­freier Eigenbedarf gegeben. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Von der deutschen Tabaksteuer befreit sind in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union versteuerte Zigaretten, die Privatpersonen in diesem Mitgliedstaat für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das Steuergebiet verbringen. Diese Regelung ist eine Errungenschaft des Binnenmarktes, der am 1. Januar 1993 mit dem Wegfall der Grenzkontrollen verwirklicht worden ist. Wer als Privatperson verbrauch­steu­er­pflichtige Waren, wie z.B. Zigaretten, Spirituosen oder Schaumweine, in einem anderen Mitgliedstaat einkauft, kann diese Waren steuerfrei in Deutschland verbrauchen. Nach den unions­recht­lichen Vorgaben der Verbrauch­steu­er­sys­tem­richtlinie setzt die Steuerfreiheit im Bestimmungsland lediglich voraus, dass die Waren für den Eigenbedarf erworben und selbst befördert werden.

Zoll beschlagnahmt Zigaretten wegen fehlendem Eigenbedarf

In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall waren die Großeltern und der Vater der Klägerin sowie die Klägerin selbst nach Polen gefahren, wo jedes Famili­en­mitglied eine Stange Zigaretten einkaufte. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland schenkten die Großeltern und der Vater ihre Zigaretten der Klägerin. Auf der Heimreise geriet diese in eine mobile Zollkontrolle. Mit der Begründung, die Zigaretten seien in Polen nicht für den Eigenbedarf erworben worden und folglich in Deutschland zu versteuern, stellte der Zoll einen Großteil der Zigaretten sicher.

BFH: Geschenke für Familien­an­ge­hörige zählen zum Eigenbedarf

Der Bundesfinanzhof hat sich der Verwal­tungs­auf­fassung jedoch nicht angeschlossen. Er urteilte, dass auch derjenige seinen Eigenbedarf deckt, der aus eigenem Entschluss Geschenke für nahe Familienangehörige einkauft. Das Steuerprivileg steht demnach nicht nur Rauchern zu, die sich für den eigenen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten mit billigen Zigaretten eindecken. In den Genuss der steuerlichen Vorteile des Binnenmarkts kommen auch beschenkte Angehörige. Auch wenn die verbrauch­steu­er­pflichtigen Waren für Famili­en­mit­glieder bestimmt sind, ändert dieser Umstand nichts am persönlichen Charakter des Erwerbs. Wird der Transport nicht selbst durchgeführt, sondern ein Trans­port­un­ter­nehmen mit der Beförderung beauftragt, entfällt allerdings die Steuerfreiheit. Denn in diesen Fällen fehlt es an der Voraussetzung des Selbst­ver­bringens.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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