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Bundesfinanzhof Urteil17.05.2011

BFH: Vorstand­s­tä­tigkeit für eine Bank ist mit Beruf des Steuerberaters nicht vereinbarInter­es­sen­s­kon­flikte durch Doppelfunktion als gewerblich tätiges Vorstands­mitglied und als Steuerberater nicht auszuschließen

Ein Mitglied des Vorstands einer Bank darf nicht als Steuerberater bestellt werden, weil die Vorstand­s­tä­tigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein ehemaliger Steuerberater, der inzwischen Mitglied des Vorstands einer Genos­sen­schaftsbank geworden war, seine Wieder­be­stellung als Steuerberater beantragt, was die beklagte Steuer­be­ra­ter­kammer abgelehnt hatte. Auch die hiergegen beim Finanzgericht erhobene Klage wurde abgewiesen. Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschied.

Mögliche Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater ebenfalls ausgeschlossen

Die Bestellung als Steuerberater sei zu versagen, solange der Bewerber eine Tätigkeit ausübe, die mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar sei, was nach dem Steuer­be­ra­tungs­gesetz insbesondere für eine gewerbliche Tätigkeit gelte. Im Streitfall sei der Kläger gewerblich tätig, weil seine berufliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genos­sen­schaftsbank notwendig vom gewerblichen Charakter der Unter­neh­men­s­tä­tigkeit der Bank geprägt werde. Die Voraussetzungen für eine nach dem Gesetz mögliche Ausnahme, falls durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist, lägen im Streitfall nicht vor. Vielmehr könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Kläger in einer Doppelfunktion als gewerblich tätiges Vorstands­mitglied und als Steuerberater insbesondere dann in einen Inter­es­sen­s­konflikt gerate, wenn ein Mandant Kunde der Genos­sen­schaftsbank sei. Wegen der als gewerblich anzusehenden Vorstand­s­tä­tigkeit des Klägers, komme auch die nach dem Gesetz für so genannte Syndikus-Steuerberater mögliche Ausnahme für den Kläger nicht in Betracht.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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