18.10.2024
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Bundesfinanzhof Urteil02.06.2015

Behinderungs­bedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außer­ge­wöhn­lichen BelastungenAufwendungen für Umbau sind in erster Linie Folge eines frei gewählten Konsum­ver­haltens

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für den behinderten­gerechten Umbau einer Motoryacht dem Steuer­pflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen und deshalb nicht als außer­ge­wöhnliche Belastung i.S. des § 33 des Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) zu berücksichtigen sind.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist aufgrund eines Autounfalls querschnitts­gelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen (Grad der Behinderung 100). Im Jahr 2008 erwarb er eine Motoryacht, die er im Streitjahr 2011 rollstuhl­gerecht umbauen ließ. Hierfür entstanden ihm Kosten in Höhe von ca. 37.000 Euro, die er in seiner Einkom­men­steu­e­r­er­klärung vergeblich als außer­ge­wöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend machte. Die Klage vor dem Finanzgericht blieb ebenso wie jetzt die Revision erfolglos.

Ausschließlich zwangsläufige Mehrauf­wen­dungen für existenz­not­wendigen Grundbedarf abzugsfähig

Der Bundesfinanzhof war der Auffassung, dass das Finanzgericht die Aufwendungen zu Recht nicht als außer­ge­wöhnliche Belastung berücksichtigt habe. Nach § 33 EStG seien nur zwangsläufige Mehrauf­wen­dungen für den existenz­not­wendigen Grundbedarf abzugsfähig. Aufwendungen für die Anschaffung und den Unterhalt einer Motoryacht zählten hierzu nicht. Der Steuer­pflichtige sei nicht verpflichtet, derartige Konsum­auf­wen­dungen zu tragen. Sie stünden vielmehr in seinem Belieben. Das gelte auch für Mehrauf­wen­dungen, die erforderlich seien, ein solches Boot behindertengerecht umzugestalten. Diese Aufwendungen seien nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern --anders als die krankheits- oder behin­der­ten­ge­rechte Ausgestaltung des individuellen (existenziell wichtigen) Wohnumfelds-- in erster Linie Folge eines frei gewählten Konsum­ver­haltens.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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