14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 4695

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Beschluss20.06.2007

Erbschaftsteuer: Keine Gleich­be­handlung eingetragener Lebenspartner mit EhegattenGleich­heitsgebot des Grundgesetzes wird nicht verletzt

Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkung­steuergesetz sind Ehegatten in die Steuerklasse I eingeordnet und unterliegen damit den niedrigsten Steuersätzen. Ehegatten kommen ferner in den Genuss des höchsten Freibetrages von 307.000 Euro und haben Anspruch auf den Versorgungs­freibetrag. Für eingetragene Lebenspartner gelten diese Regelungen jedoch nicht. Eingetragene Lebenspartner haben auch nicht aus verfassungs­rechtlichen Gründen einen Anspruch darauf, bei der Erbschaftsteuer wie Ehegatten behandelt zu werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im Streitfall hatte die Klägerin mit ihrer Partnerin eine eingetragene Leben­s­part­ner­schaft begründet. Die Partnerin verstarb später und wurde von der Klägerin beerbt. Das beklagte Finanzamt setzte gegen die Klägerin Erbschaftsteuer nach der Steuerklasse III, die die höchsten Steuersätze aufweist, fest. Die Klägerin sah sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt. Sie machte geltend, dass die eingetragene Leben­s­part­ner­schaft im Zivilrecht mit der Ehe gleichgestellt sei. Dass müsse auch für die Erbschaftsteuer gelten.

Der Bundesfinanzhof hat demgegenüber die Einordnung von Partnern einer eingetragenen Leben­s­part­ner­schaft in die Steuerklasse III gebilligt und einen Verfas­sungs­verstoß verneint. Die unter­schiedliche Behandlung von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Leben­s­part­ner­schaft verletze nicht das Gleich­heitsgebot des Grundgesetzes (GG). Es sei dem Gesetzgeber nicht verwehrt, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen. Zwar sei der Gesetzgeber ungeachtet des der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährten Schutzes nicht daran gehindert, eingetragenen Lebenspartnern dieselben Vergünstigungen einzuräumen wie Ehegatten. Dafür bedürfe es jedoch eines entsprechenden Steuergesetzes, an dem es derzeit fehle.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 65/07 des BFH vom 15.08.2007

der Leitsatz

Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 14 Abs. 1 GG gebieten es nicht, eingetragene Lebenspartner erbschaft­steu­er­rechtlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4695

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI