21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 15511

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Beschluss31.01.2013

Bundesfinanzhof gibt Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen aufFinanz­ver­waltung und Gerichte sind verpflichtet, Entscheidungen eine objektiv richtige Rechtslage zugrunde zu legen

Der Große Senat des Bundes­fi­nanzhofs hat auf Vorlage des I. Senats des Bundes­ge­richtshofs vom 7. April 2011 entschieden, dass das Finanzamt abweichend von der bisherigen Rechtsprechung im Rahmen der ertrag­steu­er­recht­lichen Gewin­n­er­mittlung auch dann nicht an die rechtliche Beurteilung gebunden ist, die der vom Steuer­pflichtigen aufgestellten Bilanz (und deren einzelnen Ansätzen) zugrunde liegt, wenn diese Beurteilung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilan­z­auf­stellung vertretbar war. Das gilt auch für eine in diesem Zeitpunkt von Verwaltung und Rechtsprechung praktizierte, später aber geänderte Rechts­auf­fassung.

Im zugrunde liegenden Ausgangs­ver­fahren war streitig, wie die verbilligte Handy-Abgabe bilanz­steu­er­rechtlich zu beurteilen ist.

Für Beurteilung von Rechtsfragen galt nach bisheriger Rechtsprechung des Bundes­fi­nanzhofs subjektiver Maßstab

Für die Beurteilung, ob eine beim Finanzamt eingereichte Bilanz "fehlerhaft" in dem Sinne ist, dass das Finanzamt sich von den Bilanzansätzen des Steuer­pflichtigen lösen kann, galt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundes­fi­nanzhofs auch hinsichtlich der Beurteilung von Rechtsfragen ein subjektiver Maßstab. War die einer Bilanz oder einem Bilanzansatz zugrunde liegende rechtliche Beurteilung im Zeitpunkt der Bilan­z­auf­stellung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar, war das Finanzamt daran bei der Steuer­fest­setzung auch dann gebunden, wenn diese Beurteilung objektiv fehlerhaft war.

Bindung des Finanzamts an objektiv unzutreffende rechtliche Beurteilung nicht mehr zulässig

Diese Rechtsprechung hat der Große Senat des Bundes­fi­nanzhofs nunmehr aufgegeben. Eine Bindung des Finanzamts an eine objektiv unzutreffende, aber im Zeitpunkt der Bilan­z­auf­stellung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbare rechtliche Beurteilung, die der vom Steuer­pflichtigen aufgestellten Handels- oder Steuerbilanz oder deren einzelnen Ansätzen zugrunde liegt, lasse sich weder aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG noch aus § 4 Abs. 2 EStG ableiten. Die Finanz­ver­waltung und die Gerichte seien insbesondere aus verfas­sungs­recht­lichen Gründen verpflichtet, ihrer Entscheidung die objektiv richtige Rechtslage zugrunde zu legen. Dies gelte unabhängig davon, ob sich die unzutreffende Rechtsansicht des Steuer­pflichtigen zu seinen Gunsten oder zu seinen Lasten ausgewirkt habe. Eine Überg­angs­re­gelung sei nicht zu treffen.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss15511

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI