18.10.2024
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Dokument-Nr. 31631

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Bundesarbeitsgericht Urteil06.04.2022

BAG: Soziale und interkulturelle Kompetenz stellt zulässiges Kriterium eines Anfor­de­rungs­profils darBewerbungen für internationale Frieden­s­e­insätze müssen Anforderungen gerecht werden

Das Bundes­arbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Aufnahme und Verbleib im sog. Expertenpool des Zentrums für Internationale Frieden­s­e­insätze (ZIF) voraussetzen, dass die Bewerberinnen und Bewerber für internationale Frieden­s­e­insätze die Kriterien des vom ZIF erstellten Anfor­de­rungs­profils erfüllen. Hierzu gehört u.a. „hervorragende soziale und interkulturelle Kompetenz“. Ist das nicht (mehr) der Fall, besteht kein Anspruch auf Aufnahme bzw. Verbleib im Expertenpool. Die Beurteilung der Tatsa­chen­ge­richte, eine Bewerberin oder ein Bewerber erfülle nicht bzw. nicht mehr alle Kriterien des Anfor­de­rungs­profils ist revisi­ons­rechtlich nur eingeschränkt überprüfbar.

Die Beklagte ist eine bundeseigene gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zu ihren Aufgaben gehört es, internationalen, supranationalen oder ausländischen staatlichen Einrichtungen ziviles Personal für internationale Frieden­s­e­insätze und Wahlbe­ob­ach­tungen vorzuschlagen. Zu diesem Zweck unterhält sie einen digitalen Expertenpool, der aktuell über 1.500 Profile von - potentiellen - Bewerberinnen und Bewerbern für unter­schiedliche Tätig­keits­felder in internationalen Frieden­s­e­in­sätzen multilateraler Organisationen wie etwa der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, der OSZE oder der NATO umfasst. Die Klägerin ist Volljuristin und stand als solche bis zum Jahr 2018 in einem Arbeits­ver­hältnis zu einem Unternehmen. Im April 2009 wurde sie in den Expertenpool der Beklagten aufgenommen und u.a. als Kurzzeit­wahl­be­ob­achterin in Albanien und als Rechtsberaterin im Kosovo eingesetzt. Im Januar 2018 beendete die Beklagte die Mitgliedschaft der Klägerin im Expertenpool, nachdem es zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien gekommen war. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin im Wesentlichen die Feststellung des Fortbestands ihrer Mitgliedschaft im Expertenpool der Beklagten, Zugang zu diesem und die Freischaltung ihres dort hinterlegten Profils.

Kriterium nicht zu beanstanden

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landes­a­r­beits­gericht hat nach eingehender Beweisaufnahme die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin blieb vor dem Fünften Senat des Bundes­a­r­beits­ge­richts ohne Erfolg. Das Landes­a­r­beits­gericht hat sich in revisi­ons­rechtlich nicht zu beanstandender Weise die Überzeugung gebildet, der Klägerin fehle die nach dem Anforderungsprofil für den Expertenpool verlangte „hervorragende soziale Kompetenz“. Diese Anforderung ist ein sachgerechtes, diskri­mi­nie­rungs­freies und nicht gegen sonstiges höherrangiges Recht verstoßendes Kriterium für eine Tätigkeit in internationalen Frieden­s­e­in­sätzen und Wahlbe­ob­ach­tungen. Weil es die Klägerin nicht mehr erfüllt, durfte die Beklagte sie aus dem Expertenpool ausschließen.

Recht auf Teilhabe nur bei entsprechender Eignung

Einen Anspruch auf die - weitere - „Mitgliedschaft“ im Expertenpool kann die Klägerin weder aus Art. 12 Abs. 1 GG noch aus einer vermeintlichen Monopolstellung der Beklagten herleiten. Ein darauf gestütztes „Recht auf Teilhabe“ käme nur in Betracht, wenn die Klägerin das Anfor­de­rungs­profil der Beklagten für den Expertenpool in Gänze erfüllen würde. Das ist indes nicht der Fall. Gleiches gilt, wenn man zugunsten der Klägerin unterstellt, Art. 33 Abs. 2 GG, nach dem alle Deutschen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben, finde bezüglich der Aufnahme und dem Verbleib in dem von der Beklagten gebildeten Expertenpool Anwendung. Wenn Bewerberinnen und Bewerber das Anfor­de­rungs­profil nicht erfüllen, weil sie nicht über eine hervorragende soziale und interkulturelle Kompetenz verfügen, fehlt ihnen auch die von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Eignung.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/cc)

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