21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 30547

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil13.07.2021

BAG-Urteil zum Anspruch auf betriebliche Invali­di­tätsrenteBefristete Erwerbs­minderungs­rente ist mit betrieblicher Invali­di­tätsrente vereinbar

Die nur befristete Gewährung einer Erwerbs­minderungs­rente aus der gesetzlichen Renten-versicherung steht einem Anspruch auf betriebliche Invaliditäts­versorgung nicht entgegen, wenn die Versor­gungs­zusage vorsieht, dass „bei Eintritt einer voraussichtlich dauernden völligen Erwer­b­s­un­fä­higkeit im Sinne des Sozial­versicherungs­rechts“ eine monatliche Invalidenrente gezahlt wird.

Die Beklagte erteilte dem Kläger im Jahr 2000 eine Versor­gungs­zusage, die ua. Leistungen der betrieblichen Invali­di­täts­ver­sorgung „bei Eintritt einer voraussichtlich dauernden völligen Erwer­b­s­un­fä­higkeit im Sinne des Sozia­l­ver­si­che­rungs­rechts“ vorsieht. Der Kläger bezieht seit dem 1. Juni 2017 eine Rente wegen voller Erwer­bs­min­derung aus der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung. Diese war zunächst auf die Dauer von drei Jahren bis zum 31. Mai 2020 befristet bewilligt worden. Die Deutsche Renten­ver­si­cherung begründete in ihrem Rentenbescheid die Befristung mit den medizinischen Unter­su­chungs­be­funden, nach denen es nicht unwahr­scheinlich sei, dass die volle Erwer­bs­min­derung behoben werden könne.

Arbeitnehmer macht Anspruch auf betriebliche Invali­di­tätsrente geltend

Der Kläger hat zuletzt eine betriebliche Invali­di­täts­ver­sorgung für die Zeit vom 1. Juni 2017 bis zum 30. April 2020 iHv. insgesamt 1.433,25 Euro zzgl. Verzugszinsen geltend gemacht. Er hat die Auffassung vertreten, die Voraussetzungen der Versor­gungs­zusage seien erfüllt. Dass die Rente aus der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung wegen voller Erwer­bs­min­derung nur befristet bewilligt worden sei, sei unschädlich. Er sei gleichwohl seit dem 1. Juni 2017 voraussichtlich dauernd erwerbsunfähig im Sinne des Sozia­l­ver­si­che­rungs­rechts. Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, die Voraussetzungen der Versor­gungs­zusage lägen nicht vor; der Kläger sei nicht "voraussichtlich dauernd" erwerbsunfähig, sondern nur für die Dauer von drei Jahren. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landes­a­r­beits­gericht hat ihr entsprochen.

Befristete Gewährung von Invali­di­tätsrente für völlige Erwer­b­s­un­fä­higkeit ohne Bedeutung

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Dritten Senat des Bundes­a­r­beits­ge­richts keinen Erfolg. Die Versor­gungs­zusage verlangt für den Anspruch auf betriebliche Invali­di­täts­ver­sorgung eine voraussichtlich dauernde völlige Erwer­b­s­un­fä­higkeit im Sinne des Sozia­l­ver­si­che­rungs­rechts. Damit bezieht sie sich auf § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VI in der bei der Erteilung der Versor­gungs­zusage geltenden Fassung und nunmehr auf § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, also die Regelungen über die Voraussetzungen einer an die Invalidität anknüpfenden Rente aus der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung.

Befristung der gesetzlichen Rente ist reine Verfah­rens­vor­schrift

Für die Frage der voraussichtlich dauerhaften völligen Erwer­b­s­un­fä­higkeit bzw. vollständigen Erwer­bs­min­derung ist die nach §§ 99 ff. SGB VI vorgesehene befristete Gewährung der Invali­di­täts­renten aus der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung ohne Bedeutung. Dabei handelt es sich lediglich um Verfah­rens­vor­schriften, die nicht den Begriff der dauernden völligen Erwer­b­s­un­fä­higkeit im Sinne des Sozia­l­ver­si­che­rungs­rechts definieren, den die Versor­gungs­zusage in Bezug nimmt.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30547

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI