23.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 13503

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Bundesarbeitsgericht Urteil15.05.2012

Arbeitnehmer hat aufgrund betrieblicher Übung Anspruch auf Vereinbarung eines Versor­gungs­rechtsArbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer bei Erfüllung aller Voraussetzungen Versor­gungs­vertrag anzubieten

Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versor­gungs­ver­trages an, der u. a. eine Versorgung nach beamten­ähn­lichen Grundsätzen vorsieht, so ist er aufgrund betrieblicher Übung verpflichtet, allen anderen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines inhaltsgleichen Versor­gungs­ver­trages anzubieten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundes­a­r­beits­ge­richts.

Die beklagte Landesbank des zugrunde liegenden Falls ist im Jahre 1972 aus einer Fusion hervorgegangen. Bestandteil des Fusionsvertrags ist eine „Perso­na­l­ver­ein­barung“ (so genannte PV 72). Nach deren Nr. 3.2 können Mitarbeiter, die mindestens 20 Jahre im Kreditgewerbe beschäftigt waren, davon mindestens 10 Jahre bei den fusionierten Instituten oder bei der Bayerischen Landesbank - Girozentrale -, einen Rechtsanspruch auf Versorgung nach beamten­ähn­lichen Grundsätzen (so genanntes Versor­gungsrecht) erhalten; über die Erteilung des Versor­gungs­rechtes entscheidet nach Nr. 3.2 PV 72 der Vorstand. Die Beklagte bot seit 1972 (nahezu) allen Arbeitnehmern, die eine Dienstzeit von 20 Jahren im Kreditgewerbe, davon mindestens 10 Jahre bei der Bayerischen Landesbank zurückgelegt, eine gute Beurteilung durch ihre Vorgesetzten erhalten hatten und in einer gesund­heit­lichen Verfassung waren, die eine vorzeitige Zurruhesetzung nicht erwarten ließ, Versor­gungs­rechte an. Anfang des Jahres 2009 beschloss die Beklagte, die Vereinbarung von Versor­gungs­rechten einzustellen. Dem Kläger, der die Voraussetzungen am 1. Januar 2010 erfüllte, wurde kein Versor­gungs­vertrag angeboten.

Arbeitgeber hat aufgrund betrieblicher Übung Anspruch auf Abgabe eines Vertrags­an­gebots seitens des Arbeitgebers

Die auf Abgabe eines Vertrags­an­gebots durch die Beklagte gerichtete Klage hatte vor dem Bundes­a­r­beits­gericht, wie schon in den Vorinstanzen, Erfolg. Aufgrund der seit 1972 geübten Praxis bestand bereits bei Beginn des Arbeits­ver­hält­nisses des Klägers am 1. Januar 1990 im Unternehmen der Beklagten eine betriebliche Übung, die die Beklagte verpflichtet, Arbeitnehmern nach einer 20jährigen Tätigkeit im Kreditgewerbe, davon mindestens 10 Jahre bei der Beklagten und bei Erfüllung der beiden weiteren Voraussetzungen (gute Beurteilung und gesundheitliche Verfassung, die eine vorzeitige Zurruhesetzung nicht erwarten lässt) die Vereinbarung eines Versor­gungs­vertrags anzubieten. Da der Kläger diese Voraussetzungen am 1. Januar 2010 erfüllte, hat er einen Anspruch auf Abgabe eines entsprechenden Vertrags­an­gebots durch die Beklagte erworben.

Erläuterungen

Die Klagen in acht weiteren am gleichen Tag verhandelten Verfahren (3 AZR 129/11, 3 AZR 279/11, 3 AZR 281/11, 3 AZR 469/11, 3 AZR 508/11, 3 AZR 509/11, 3 AZR 511/11 und 3 AZR 610/11), die rechtlich ähnlich gelagert sind, waren ebenfalls erfolgreich.

Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online

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