18.10.2024
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Bundesarbeitsgericht Urteil18.01.2012

BAG zum Anspruch auf Weihnachts­gra­ti­fi­kation bei gekündigtem Arbeits­ver­hältnisAnspruch auf Weihnachtsgeld darf von ungekündigtem Bestehen des Arbeits­ver­hält­nisses zum Auszah­lungs­zeitpunkt abhängig gemacht werden

Der Anspruch auf eine Weihnachts­gra­ti­fi­kation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeits­ver­hält­nisses zum Auszah­lungs­zeitpunkt abhängig gemacht werden. Es kommt nicht darauf an, wer das Arbeits­ver­hältnis gekündigt hat. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen hält einer Inhalts­kon­trolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Voraussetzung ist, dass nicht die Vergütung von Arbeits­leis­tungen bezweckt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­a­r­beits­ge­richts hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls macht die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation geltend, die mit der Vergütung für den Monat November zur Auszahlung kommen soll. Nach dem Arbeitsvertrag ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn sich das Anstel­lungs­ver­hältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet. Der Beklagte hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 23. November 2009 zum 31. Dezember 2009 gekündigt.

BAG weist Sache zurück ans Landes­a­r­beits­gericht

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Auf die Revision des Beklagten hat das Bundes­a­r­beits­gericht das Urteil des Landes­a­r­beits­ge­richts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Zahlung einer Sonderzuwendung ausschließlich unter der Bedingung eines bestehenden Arbeits­ver­hält­nisses zum Auszah­lungs­zeitpunkt zulässig

Ob die Zahlung einer Sonderzuwendung unter die Bedingung des ungekündigten Bestehens des Arbeits­ver­hält­nisses zum Auszah­lungs­zeitpunkt gestellt werden kann, ist abhängig von dem mit der Zuwendung verfolgten Zweck. Knüpft die Zahlung - wie vorliegend - nur an den Bestand des Arbeits­ver­hält­nisses an, ist eine entsprechende Klausel mit der gesetzlichen Grundkonzeption des § 611 BGB zu vereinbaren und hält einer Inhalts­kon­trolle stand.

LAG muss mögliche Treuwidrigkeit des Bedin­gungs­ein­tritts klären

Das Landes­a­r­beits­gericht wird aufzuklären haben, ob der Eintritt der Bedingung treuwidrig herbeigeführt und deshalb nach § 162 Abs. 2 BGB als nicht erfolgt gilt. Die Klägerin hat behauptet, ihr sei gekündigt worden, weil sie nicht freiwillig auf die Zahlung der Weihnachts­gra­ti­fi­kation verzichtet habe.

Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online

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