15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 16274

Drucken
Urteil06.06.1968Arbeitsgericht WilhelmshavenCa 166/68
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • AuR 1969, 157Zeitschrift: Arbeit und Recht (AuR), Jahrgang: 1969, Seite: 157
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Wilhelmshaven Urteil06.06.1968

Fristlose Kündigung einer Striptease-Tänzerin wegen ÜbergewichtsErschei­nungsbild einer Striptease-Tänzerin ist wesentlicher Vertrags­be­standteil

Striptease-Tänzerinnen müssen auf ihr Gewicht achten. Tun sie dies nicht, so kann ihnen fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Wilhelmshaven entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt eine Striptease-Tänzerin ein Engagement für den Juli. Im April des Jahres erfüllte sie jedoch nicht die gewünschten Anforderungen des Auftraggebers an dem äußeren Erschei­nungsbild und wurde fristlos gekündigt. Die Tänzerin war damit nicht einverstanden und zog vor das Gericht.

Striptease-Tänzerinnen müssen auf Gewicht achten

Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven führte zunächst aus, dass zwar in einer Bar im ländlichen Raum auch noch "abgerundete Formen" einer Striptease-Tänzerin ankommen. In einer mittelgroßen Stadt müsse sie jedoch nach Ansicht des Gerichts auf die Maße und das Gewicht achten. Denn das Erschei­nungsbild einer solchen Tänzerin sei wesentlicher Teil der Vertrags­grundlage.

Fristlose, außer­or­dentliche Kündigung war unzulässig

Erfüllt eine Tänzerin nicht die Anforderungen am Erschei­nungsbild, so das Amtsgericht, könne der Arbeitgeber den Vertrag außerordentlich kündigen. Jedoch sei in Anbetracht dessen, dass eine rasche Gewichts­ver­rin­gerung möglich ist, die Kündigung im April für einen Auftritt im Juli unzulässig gewesen. Die Tänzerin hätte insofern noch genügend Zeit gehabt abzunehmen.

Quelle: Arbeitsgericht Wilhelmshaven, ra-online (zt/ArbuR 1969, 157/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16274

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI