21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Siegburg Urteil11.04.2019

Handbremse nicht angezogen: Postzusteller haftet für Schäden durch sein wegrollendes FahrzeugArbeitnehmer haften für grob fahrlässig verursachte Schäden

Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Falls war bei der Klägerin, einem großen Postdienst­leister, als Postzusteller zu einem Stundenlohn von 12 Euro beschäftigt. Der Beklagte stellte den ihm überlassenen VW Transporter beim Zustellen einer Sendung auf einer abschüssigen Straße (Gefälle ca. 10 %) rückwärts ab. Dieser rollte los, überquerte die Straße und kam auf der gegen­über­lie­genden Straßenseite nach Überrollen eines großen Steinblocks zum Stehen. Das Fahrzeug wurde dabei am Achsträger und den Stoßdämpfern beschädigt. Die Klägerin verlangte mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht Schadensersatz von ihrem Mitarbeiter.

Abrollunfall wurde grob fahrlässig verursacht

Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Klage statt und entschied, dass der Beklagte einen Schadensersatz von 873,07 Euro zahlen müsse. Arbeitnehmer haften für Schäden, die durch betrieblich veranlasste Tätigkeiten verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand für das Arbeitsgericht fest, dass der Mitarbeiter den Abrollunfall grob fahrlässig verursacht hatte. Er hätte das Fahrzeug zweifach sichern müssen: Durch Einlegen des 1. Ganges sowie durch Ziehen der Handbremse. Dies hatte der Beklagte nach den Feststellungen des Gerichts nicht getan und damit grob fahrlässig gehandelt.

Quelle: Arbeitsgericht Siegburg/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28070

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI