23.11.2024
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Arbeitsgericht Mannheim Urteil19.05.2015

Fristlose Kündigung eines rechtsradikalen Erziehers ist wirksamWeiterer Einsatz des Erziehers in der Kinderbetreuung nicht zumutbar

Das Arbeitsgericht Mannheim hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines rechtsradikalen Horterziehers wirksam ist. Nach Auffassung des Gerichts ist es der Stadt Mannheim Aufgrund der fehlenden Eignung für die Tätigkeit nicht zumutbar, den Horterzieher auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen.

Im öffentlichen Dienst kann sich ein Eignungsmangel für die geschuldete Tätigkeit aus begründeten Zweifeln an der Verfas­sungstreue ergeben, wenn durch den Loyali­täts­verstoß eine konkrete Störung des Arbeits­ver­hält­nisses eingetreten ist. Im vorliegenden Fall ging das Arbeitsgericht Mannheim aufgrund der konkreten Tätigkeit des Klägers von einer gesteigerten Treuepflicht aus. Dem Kläger sind bei seiner Tätigkeit als Erzieher in einer staatlichen Einrichtung zahlreiche Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren zur Betreuung anvertraut. Der Bereich der Kindererziehung und Betreuung ist aus Sicht der Richter ein besonders sensibler Bereich, in dem erhöhte Maßstäbe anzulegen sind.

Weltanschauung des Erziehers ist von rechtsradikalem Gedankengut geprägt

Nach Überzeugung des Gerichts ist die Weltanschauung des Klägers von rechtsradikalem Gedankengut geprägt. Hinzu komme eine dokumentierte Gewalt­be­reit­schaft, weshalb die Stadt Mannheim begründete Zweifel an seiner Verfas­sungstreue haben musste. Die Kammer sieht in einer Gesamtschau ein recht­s­ex­tre­mis­tisches Weltbild des Klägers mit Bezug zum Arbeits­ver­hältnis als erwiesen an. Hierzu führten unter anderem der Facebook-Auftritt des Klägers mit der Nachstellung einer gewalttätigen Szene unter Verwendung von Kinderspielzeug aus dem Hort, sowie das Tragen von Kleidung der Marke "Thor Steinar" und der im Spind gefundenen Baseba­ll­schläger aus der Hooliganszene. Hinzu kommt unter anderem auch die Teilnahme an NPD-Veranstaltungen, wobei das Gericht darauf hinwies, dass auch eine zugelassene Partei wie die NPD verfas­sungs­feindliche Ziele verfolgen könne, wovon bei der NPD nach Überzeugung der Kammer auszugehen sei. Nach der Beweisaufnahme stehe außerdem eine schwerwiegende recht­s­ex­tre­mis­tische Äußerung des Klägers gegenüber einer Arbeitskollegin im Dezember 2013 für das Gericht fest ("Wenn es mein Sohn wäre, dann würde er Springerstiefel tragen und eine rote Binde am Arm"). Unter Berück­sich­tigung der Einschätzung des Erziehers als zu Gewalt neigendem Hooligan hat die Kammer im Ergebnis die Eignung des Klägers für den Beruf des Kindererziehers als nicht gegeben angesehen.

Daher durfte die Stadt Mannheim das Arbeits­ver­hältnis fristlos beenden.

Quelle: Arbeitsgericht Mannheim/ra-online

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