Dokument-Nr. 11488
Permalink https://urteile.news/
Arbeitsgericht Köln Urteil05.04.2011
ArbG Köln: Keine Pflicht zum Tragen einer Piloten-Mütze nur für MännerArbeitgeber darf nicht ausschließlich männliches Cockpitpersonal zum Tragen der Cockpit-Mütze in öffentlichen Flughafenbereichen verpflichten
Ein Pilot ist nicht dazu verpflichtet, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen, solange hierzu seitens des Arbeitgebers ausschließlich das männliche Cockpitpersonal angehalten wird. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Pilot in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich seine Cockpit-Mütze nicht getragen und daher von seinem Arbeitgeber einen Eintrag in seiner Personalakte erhalten.
Gesprächsnotiz muss aus Personalakte entfernt werden
Die vom Pilot hiergegen gerichtete Klage war vor dem Arbeitsgericht Köln erfolgreich. Nach Auffassung des Gerichts ist der Kläger nicht verpflichtet, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereichs zu tragen, solange die Beklagte ausschließlich das männliche Cockpitpersonal zum Tragen der Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich verpflichtet. Auch die erteilte Gesprächsnotiz muss der Arbeitgeber zurücknehmen und aus der Personalakte entfernen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2011
Quelle: Arbeitsgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11488
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.