21.11.2024
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Arbeitsgericht Frankfurt am Main Urteil08.08.2011

Arbeitsgericht Frankfurt am Main erlaubt Fluglot­sen­streikGericht weist Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gegen Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) zurück

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den am Montag (08.08.2011) gegen 12.30 Uhr eingegangen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GDF) auf Unterlassung von Streikaufrufen und/oder Durchführung von Streikmaßnahmen nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit kann der Streik am Dienstag (09.08.2011) stattfinden.

Die zuständige 22. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat zur Begründung ihrer Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass sich eine Rechts­wid­rigkeit der Streikforderung in Zusammenhang mit „qualifizierten Beset­zungs­re­ge­lungen“ mit der im Einstweiligen Verfü­gungs­ver­fahren gebotenen lediglich kursorischen Prüfung aufgrund der Schwierigkeit der hiermit verbundenen Rechtsfragen nicht mit erforderlicher Sicherheit feststellen lasse. Im Übrigen haben sich im Verlauf der mündlichen Verhandlung Anhaltspunkte für Verstöße anderer Streik­for­de­rungen gegen die Friedenspflicht nicht mehr ergeben.

Die DFS hat Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt.

Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Frankfurt am Main (pm/pt)

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