18.01.2025
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Dokument-Nr. 12095

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Hessisches Landesarbeitsgericht Entscheidung09.08.2011

Hessisches Landes­a­r­beits­gericht bestätigt Erlaubnis für Fluglot­sen­streik - Streik findet aber vorläufig nicht mehr stattGericht weist in zweiter Instanz den Antrag auf einstweilige Verfügung der Deutschen Flugsicherung zurück

Das Hessische Landes­a­r­beits­gericht hat das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main von Montag Nachmittag (08.08.2011) nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung um 24.00 Uhr bestätigt. Damit steht dem angekündigten Streik der Gewerkschaft Flugsicherung e.V. (GdF) am Dienstag Vormittag (09.08.2011) von 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr nichts mehr im Wege.

Dem dringenden Appell der Kammer, doch noch die Schlichtung anzurufen, wollte die DSF Deutsche Flugsicherung GmbH nicht folgen.

Die 9. Kammer des Hessischen Landes­a­r­beits­ge­richts unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am LAG Rainer Bram war der Ansicht, die Streik­for­de­rungen der GdF verstießen weder gegen zwingendes Gesetzesrecht noch gegen Normen der Verfassung, wie dies die DSF eingewandt hatte. Insbesondere seien die begehrten "qualifizierten Beset­zungs­re­ge­lungen", das sind tariflich festge­schriebene Anforderungen an die Qualifikation von Stellen­be­werbern, ein mögliches und zulässiges Streikziel.

Ursprüngliche Bedenken wegen Verstoßes gegen die Friedenspflicht sind nach Ansicht der Berufungskammer nach teilweiser Rücknahme einzelner Streik­for­de­rungen ausgeräumt. Das Landes­a­r­beits­gericht bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts, das den Antrag der Deutschen Flugsicherung auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt hatte.

Mit der einstweiligen Verfügung sollte der Gewerkschaft Flugsicherung e.V. (GdF) untersagt werden, Mitglieder oder sonstige Arbeitnehmer der DSF Flugsicherung GmbH zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks durchzuführen, um ihre Streik­for­de­rungen bezüglich des Eingrup­pie­rung­s­ta­rif­ver­trages 2011 („ETV-E“) sowie des Vergü­tung­s­ta­rif­ver­trages („VTV“) nach Maßgabe des Schreibens der Gewerkschaft vom 8. August 2011 durchzusetzen.

Auch wenn die Fluglotsen laut den aktuellen arbeits­ge­richt­lichen Entscheidungen nunmehr streiken dürften, fällt der Streik allerdings aus.

Die Deutsche Flugsicherung hat kurz nach Bekanntgabe des Urteils die Schlichtung angerufen. Damit herrscht wieder Friedenspflicht und die Lotsen dürfen in den nächsten vier Wochen nicht streiken.

Quelle: ra-online, Hessisches Landesarbeitsgericht (pm/pt)

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